EU-Urteil: Airlines dürfen Zusatzgebühren für Gepäck verlangen
Zusatzgebühren für aufgegebenes Gepäck sind rechtens. Der Europäische Gerichtshof begründet sein Urteil, das zugunsten der Fluggesellschaften gefällt wurde.
Für aufgegebenes Gepäck dürfen Fluggesellschaften Zusatzgebühren fordern. Das hat in einem Urteil der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag entschieden. Eine spanische Regelung, die solche Aufschläge verbietet, sei nicht mit EU-Recht vereinbar, urteilten die Richter.
Flüge billig, Zusatzkosten für Gepäck
Das Geschäftsmodell insbesondere von Billigflug-Anbietern bestehe darin, die Flüge selbst zu niedrigen Preisen anzubieten und für ergänzende Dienstleistungen zusätzliches Geld zu verlangen.
Manche Passagiere könnten dies nutzen und lediglich mit Handgepäck reisen, so die Richter. Für Handgepäck dürften auch keine Zusatzkosten anfallen. dpa/AZ
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