EU-Urteil: Richter dürfen Raubkopie-Webseiten blockieren
Internetanbieter können nach einem EU-Urteil verpflichtet werden, illegale Webseiten zu sperren. Die Sperrmaßnahmen müssen nach europäischem Recht aber ausgewogen sein.
Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Das Urteil betrifft Webseiten, die illegale Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material verbreiten. Konkret ging es um die Seite kino.to und den österreichischen Internetanbieter UPC Telekabel. Das deutsche Filmstudio Constantin Film und die Filmproduktionsgesellschaft Wega hatten geklagt, weil auf der Webseite illegale Kopien ihrer Filme verbreitet wurden. Sie hatten die Sperrung der Seite verlangt. Kino.to stellte 2011 den Betrieb ein. Daher geht es vor allem um die Frage, ob Netzsperren in ähnlichen Fällen zulässig sind. (dpa)
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