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Europa
04.10.2016

EU stoppt Geschäft mit der Folter

Das Europäische Parlament machte am Dienstag in Straßburg den Weg für eine Reform der geltenden Verordnung frei, die Anfang 2017 in Kraft tritt.
Foto: EPA/PAUL BUCK

Daumenschrauben und Pharmazeutika für Giftspritzen. Häufig kommen die Utensilien, mit denen Menschen gefoltert werden, aus Europa. Das ändert sich jetzt.

Fußfesseln, Daumenschrauben, Schlagstöcke oder Reizgas – wo gefoltert wird, setzt man auch auf europäische Produkte. Und auch Pharmazeutika für Giftspritzen, mit denen Menschen hingerichtet werden, stammen nicht selten aus Europa. Ein offizielles Lieferverbot gibt es seit fast zehn Jahren, doch nun sollen die vorhandenen Lücken geschlossen werden, die sich im Laufe der technischen Entwicklung aufgetan haben.

Das Europäische Parlament machte am Dienstag in Straßburg den Weg für eine Reform der geltenden Verordnung frei, die Anfang 2017 in Kraft tritt. „Die Mitgliedstaaten müssen den Export dieser Güter künftig verbieten, sobald Beweise dafür vorliegen, dass diese für Folter benutzt werden“, sagte die Grünen-Europaabgeordnete Barbara Lochbihler, vor ihrem Mandat in Straßburg lange Jahre Generalsekretärin der deutschen Sektion von Amnesty International.

Bisher durften Produkte nicht ausgeführt werden, wenn sie ausschließlich für Folter oder Hinrichtungen benutzt wurden. Für bestimmte Geräte wie Elektroschocker und Schlagstöcke, die auch bei regulären Polizei-Aktionen zum Einsatz kommen, brauchten die Hersteller Ausfuhrgenehmigungen. Allerdings können sie in einem Formular selbst angeben, wofür die Lieferung eingesetzt werden soll. Diesen Gummi-Paragrafen machten sich Unternehmen immer wieder zunutze. So lieferte Deutschland Elektroschocker nach Saudi-Arabien oder Reizgas nach Katar.

Nun verschärft die EU die Bestimmungen deutlich. Exporte müssen nationalen Kontrollstellen gegen Folter gemeldet werden – in Deutschland ist dies die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter in Wiesbaden. Pharmazeutika wie Narkosemittel und tödliche Gifte stehen mit der Verordnung ebenfalls auf einer schwarzen Liste.

Diese Produkte dürfen nicht mehr in Länder geliefert werden, in denen die Todesstrafe noch praktiziert wird – darunter die USA. Außerdem untersagt Brüssel die Werbung für einschlägige Artikel in Medien, im Internet und auf Messen wie der „Enforce Tac“ in Nürnberg. Diese „Fachmesse für Behörden mit Sicherheitsaufgaben“ dürfte künftig besonders scharf beobachtet werden. „Die Anti-Folter-Verordnung leistet einen Beitrag zur altbewährten Politik der EU, die Todesstrafe weltweit abzuschaffen und Folter zu verhüten“, heißt es im Parlamentsbeschluss. Wie ernst die Entscheidung ist, zeigen die Zahlen von Amnesty International. Bei einer Untersuchung im Vorjahr fand die Organisation heraus, dass Folter und schwere Misshandlungen nach wie vor in 131 von 160 untersuchten Staaten gang und gäbe sind.

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