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Recht
06.12.2017

Ehe für alle auch in Österreich

Wohl Österreichs nächster Bundeskanzler: Sebastian Kurz.
Foto: dpa

Verfassungsrichter kippen bisherige Regelung und bringen damit die künftige Koalition schon vor dem Amtsantritt in Schwierigkeiten

In Österreich wird es künftig für lesbische und schwule, aber auch für heterosexuelle Paare neue Möglichkeiten geben, den Bund fürs Leben einzugehen. Der Verfassungsgerichtshof erlaubte gestern nicht nur die von vielen Homosexuellen angestrebte Ehe für alle nach deutschem Vorbild. Er machte auch den Weg frei für eine Art „Ehe light“. Damit können sich umgekehrt heterosexuelle Paare ab 2019 für eine bloße „Eingetragene Partnerschaft“ entscheiden.

Die Neuerungen haben nach Ansicht des Anwalts Helmut Graupner einen fundamentaleren Charakter als die in Deutschland „nur“ vom Parlament beschlossene Ehe für alle. Erstmals in Europa würden schließlich beide Formen als „fundamentales Menschenrecht“ anerkannt, sagt Graupner. Er vertritt zwei Frauen, die in Wien in einer „Eingetragenen Partnerschaft“ leben und bei der Stadt die Eheschließung beantragt hatten. Als dies abgelehnt wurde, zogen sie bis vor das höchste Gericht – und gewannen.

Österreich galt lange als Bollwerk gegen die gleichgeschlechtliche Ehe. Jetzt machten die Richter das möglich, wofür es politisch keine Mehrheit gibt. Die sozialdemokratische SPÖ hatte im Juni die Ehe für alle im Parlament zur Abstimmung gestellt. Nur Grüne und die liberalen Neos unterstützten den Vorstoß – der Antrag scheiterte klar.

Die rechtspopulistische FPÖ lehnt die Ehe für alle grundsätzlich ab. Das sorgt nun für Zwist mit dem künftigen Koalitionspartner, der konservativen ÖVP. Herbert Kickl, Generalsekretär der FPÖ, warf den Konservativen gestern vor, vor acht Jahren „ein doppeltes Spiel gespielt“ zu haben. Die ÖVP hatte damals der „Eingetragenen Partnerschaft“ zugestimmt. Damit sei sie der Türöffner zur „Ehe für alle“ gewesen.

Der Wiener Kardinal Schönborn hält das Urteil für beunruhigend. Er warf dem Gericht vor, „den Blick für die besondere Natur der Ehe als Verbindung von Mann und Frau“ verloren zu haben. Die ÖVP des wahrscheinlich nächsten Kanzlers Sebastian Kurz kündigte an, die Entscheidung zu respektieren. Die nächste Regierung hat ein Jahr Zeit, die Gesetze entsprechend anzupassen. Nur mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament könnte sie das Urteil theoretisch aushebeln.

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Nach der Regierungsbildung gehen übrigens drei der vierzehn Richter in den Ruhestand. Es spricht einiges dafür, dass Kurz und sein Team ganz froh sind, dass ihnen das Verfassungsgericht das heikle Thema vorher noch aus dem Weg geräumt hat.

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