Bundesregierung will Steuerfreibeträge für Trainer, Chorleiter oder ähnlich Engagierte erhöhen. Zudem soll das Gesetz von der unliebsamen Bürokratie befreien. Von Rudi Wais

Ehrenamtliches Engagement und eine aktive Vereinsarbeit sollen sich in Deutschland bald besser auszahlen. Nach dem Willen der Koalition werden im nächsten Jahr nicht nur die Steuerfreibeträge für Trainer, Chorleiter oder ähnlich Engagierte angehoben. Ein neues Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts, das das Kabinett gestern beschlossen hat, befreit viele Vereine, Initiativen und Organisationen auch von lästiger Bürokratie. Unter anderem werden ihnen dabei der Nachweis der Gemeinnützigkeit und der Aufbau von steuerfreien Rücklagen erleichtert. Insgesamt engagieren sich nach Angaben der Bundesregierung mehr als 23 Millionen Menschen ehrenamtlich – das ist nahezu jeder Dritte. In Bayern sind es etwa 3,8 Millionen.
Ein zentrales Element des neuen Gesetzespaketes ist die Erhöhung der sogenannten Übungsleiterpauschale von 2100 auf 2400 Euro pro Jahr. Bis zu diesem Betrag sind Aufwandsentschädigungen, die Ehrenamtliche als Trainer, Ausbilder oder Betreuer in gemeinnützigen Einrichtungen erhalten, steuer- und sozialabgabenfrei. Alleine im Sport profitieren nach Angaben des CDU-Abgeordneten Reinhard Grindel davon rund 250.000 Freiwillige.
Außerdem steigt auch die sogenannte Ehrenamtspauschale, die Vereinsvorstände, Platzwarte oder Kassierer für kleinere Arbeiten und Auslagen ansetzen können, von 500 auf 720 Euro pro Jahr. Vor allem für das Schiedsrichterwesen in den unteren Spielklassen sei diese Regelung ein Fortschritt, betonte Grindel. Bei Aufwandsentschädigungen zwischen 15 und 25 Euro pro Spiel müsse ein Unparteiischer dem Finanzamt heute jeden Verdienst einzeln belegen, der 500 Euro übersteige. In Zukunft könne er steuerfrei 720 Euro verdienen, also 60 Euro im Monat. Auch Eltern, die regelmäßig Fahrdienste für die Auswärtsspiele ihrer Kinder übernehmen, können die Pauschale nach Auskunft des Finanzministeriums geltend machen.
„Bürgerschaftliches Engagement ist einer der Grundpfeiler unserer Gesellschaft“, betonte die Vorsitzende des Finanzausschusses im Bundestag, die FDP-Abgeordnete Birgit Reinemund. Viele Angebote in Vereinen, sozialen Einrichtungen, Kirchen oder Parteien seien ohne die ehrenamtlich Tätigen gar nicht denkbar. Daher habe die Koalition sich entschieden, die Anreize für ein solches Engagement zu stärken und bürokratische Hindernisse abzubauen. Die zu erwartenden Steuerausfälle beziffern Union und FDP auf maximal 110 Millionen Euro pro Jahr. Dies sei, so Reinemund, „ein klares Signal an die Ehrenamtlichen, dass ihre Arbeit von der Politik gewürdigt und unterstützt wird.“



Um noch mehr Menschen für Ehrenämter zu gewinnen, wird auch die Haftungsfrage neu geregelt. Für Schäden, die sie bei ihrer Tätigkeit verursachen, müssen Mitglieder nur noch bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einstehen – in allen anderen Fällen ist der Verein in der Pflicht. Damit müsse niemand mehr Angst haben, bei der Übernahme eines Ehrenamtes schon mit einem Fuß im Gefängnis zu stehen, betonte Grindel.
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