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Kommentar
22.08.2016

Ein Burka-Verbot signalisiert: Es gelten die Regeln dieses Landes

Die Debatte um ein mögliches Burka-Verbot geht weiter.
Foto: Jalil Rezayee (dpa)

Im Streit um die Vollverschleierung muslimischer Frauen und um ein mögliches Burka-Verbot geht es um die Grenzen der Toleranz. Warum soll der Staat bewusste Abschottung dulden?

Die heftige, von Wahlkämpfern der CDU/CSU forcierte Debatte um ein Verbot von Burka und Niqab hat nur am Rande mit einem besseren Schutz vor Terrorattacken zu tun. Bislang ist, jedenfalls in Europa, kein Fall bekannt, in dem eine Frau ihren Ganzkörperschleier zum Transport einer Bombe benutzt hat. In Wahrheit kreist diese Diskussion um die Frage, wie es um die Grenzen der Toleranz in einer freien, offenen Gesellschaft bestellt ist und was der Staat unternehmen soll, um die hier geltenden Regeln auch gegenüber muslimischen Einwanderern durchzusetzen.

Burka-Verbot: Demokratie bedeutet auch freie Entfaltung der Persönlichkeit

Es ist ein Thema von hohem symbolischen Wert, über das sich zu reden lohnt. Denn es handelt, jenseits parteipolitischer Stimmungsmacherei, von der Zukunft des Zusammenlebens in einer kulturell vielgestaltigen Gesellschaft. In einer Demokratie wie der unseren ist es jedem unbenommen, nach seiner Art zu leben. Solange er die Rechte anderer nicht verletzt, sind der Entfaltung seiner Persönlichkeit keine Grenzen gesetzt. Der liberale Staat erlässt keine Kleider- und Benimmvorschriften. Er toleriert auch extreme Meinungen. Er garantiert Religionsfreiheit und respektiert die kulturellen Eigenarten und Traditionen seiner islamischen Bürger. Wenn Frauen – es sind wohl ein paar tausend – vollständig verhüllt auf die Straße gehen, so mag das für viele befremdlich, ja beängstigend wirken. Aber rechtfertigt dieses Unbehagen ein Verbot?

Wer sein Gesicht verhüllt, geht auf Distanz

Auf den ersten Blick lautet die Antwort: Nein. Zumal ja schon die geltende Rechtslage die Frauen dazu zwingt, ihren Schleier vor Gericht, in Schulen und Behörden zu lüften und ihr Gesicht zu zeigen. Auf den zweiten Blick jedoch zeigt sich: Ein Verbot der Burka im öffentlichen Raum, wie es in Frankreich gilt, ist mit den Prinzipien eines freiheitlichen Staates sehr wohl vereinbar. Wer sein Gesicht verhüllt, geht auf Distanz und demonstriert seine mangelnde Integrationsbereitschaft. Das Miteinander in einer Gesellschaft erfordert, sein Gesicht zu zeigen. Das Kleidergefängnis der Burka, aus dem sich zu befreien Frauen in Ländern wie Afghanistan das Leben kosten kann, steht hierzulande für Abschottung und „zivilisatorische Abgrenzung“ (Bassam Tibi). Und wenn die Behauptung zutrifft, dass die Vollverschleierung mit der Religion des Islam nichts zu tun habe und nur wenige radikale Imame dafür eintreten, dann ist die Burka ein pures Instrument der Unterdrückung von Frauen. Es geht also nicht um freie Religionsausübung, sondern um Frauenverachtung und ein brutales Nein zur Gleichberechtigung der Frau. Man wundert sich, wie locker multikulturalistische Gegner eines Burka-Verbots darüber hinweggehen und von einer drohenden staatlichen „Bevormundung“ von Musliminnen schwadronieren.

Symbolische Wert eines Burka-Verbots ist nicht zu unterschätzen

Der Staat, der viel Geld in die Eingliederung der Zugewanderten steckt, braucht ein „Integrationshindernis“ (Merkel) wie die Vollverschleierung nicht zu dulden. Und was ist von Politikern zu halten, die sich empört über den von Männern verordneten Burka-Zwang äußern, aber nur leider keine rechte Handhabe sehen, dagegen einzuschreiten? Im Übrigen: Wer weiß schon, wie Karlsruhe entscheiden würde – der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das französische Verbot gebilligt.

Der nicht zu unterschätzende symbolische Wert eines Verbots besteht in der Botschaft, die davon ausgeht. Sie lautet: Es gelten, bei aller Toleranz und liberaler Weltoffenheit, die Regeln dieses Landes. Wer dazugehören will, muss sich auch ein Stück weit anpassen. Und nur eine selbstbewusste, für ihre Art des Lebens eintretende Gesellschaft schafft es, die Herausforderung der Integration ohne innere Verwerfungen zu meistern.

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Die Diskussion ist geschlossen.

23.08.2016

Sehr geehrter Herr Roller,

Ihr Kommentar spiegelt in allen Einzelheiten den Gedanken und die dringend notwendige Abschaffung der Abschottung durch die Burka und ähnliche Bekleidungen wieder.

Ein Burka-Verbot signalisiert: Es gelten die Regeln dieses Landes.

Sie bringen mit Ihrem Kommentar die Sorge und Gedanken von vielen aufrichtigen Bürgern in guten Stil zum Ausdruck.

Für diesen Kommentar möchte ich mich persönlich bei Ihnen bedanken.

Umberto W.

23.08.2016


Schöner schlüssiger Kommentar zum Burkaverbot von Frau Reimann im Spiegel:

Der Wahrheit ins Gesicht schauen.

Unsere Scheuklappentoleranzler können sich die Zeit natürlich sparen. Sie wissen per Lebenseinstellung diesbezüglich einfach alles besser. Da zählen Argumente nicht.

23.08.2016

Liebe Maja S ... ich habe heute mal die Rechtssprechung zu EXhibitionismus gegooglet. und da ist mir eine höchstrichterliche Entscheidung aufgefallen. Der Paragraph gilt nur für Männer das BVG begründet seine Entscheidung gegen den Gleichheitsgrundsatz mit der geringen Anzahl exibitionistischer Frauen. Also wenn man die Burka bekämpft denn muss man auch das Berührungsverbot muslemischer Frauen bekämpfen. Händeschütteln ist nicht... gehört aber zu unserer Kultur oder etwa nicht? So und jetzt wirds eng ... ortodoxe Juden verweigern auch das Händeschütteln. Aber damit die Fremden mal was von Bayrischer Kultur kennenlernen kannst du den Kerl der sein Frau zum Burkatragen zwingt moal ordentlich watschen... ;-D

24.08.2016


Jau, das ist schön, dass du das gegoogelt hast. Dann ist ja auch schon geklärt, dass man das Burkatragen für Männer nicht aus Gründen des Gleichheitsgrundsatzes mitverbieten muss.

Bei dem Beispiel des Händeschütteln kann ich dir nicht zustimmen, denn ich sehe jedem Mitmenschen ins Gesicht, den ich im Alltagsleben begegne, schüttele aber höchsten 0,001 % von diesen die Hand. Selbst meinen Nachbarn im Haus habe ich noch nie... Du vermagst den Unterschied zu erkennen?

(Es wird immer skurriler mit den Begründungen der Burkaverfechter . ;-) )

23.08.2016

Der Chefredakteru der AZ bedient mal wieder Vorurteile wie er es in der letzten Zeit immer öfter tut. Natürlich wird er Zuspruch bei "Gestrigen" erlangen - vielleicht ist das das Ziel.

Eigentlich wird das Thema schon lange und genug breit diskutiert. Ich habe vor einigen Tagen auf den Leitartikel des aktuellen SPIEGEL verweisen - dem eigentlich nichts hinzuzufügen ist. Eine der zentralen Aussagen dort ist: Integration entscheidet sich nicht and der Burka.

22.08.2016

@Dieter Hecker

Irgend ein Problem damit, dass man nicht alles tolerieren muss, nur weil angebliche religiöse Vorschriften angeführt werden? Burka und Niqab passen nicht in unsere Gesellschaft. So empfindet das die Mehrheit und damit ist das Problem erledigt.

23.08.2016

Also ich versuche es mal ganz vorsichtig zu formulieren.Wenn es die Mehrheit so empfindet werde ich das selbstverständlich akzeptieren. Aber wir sind das Volk und damit wir sind die Mehrheit schreien zieht bei mir nicht.Wenn die gewählten Abgeordneten des Bundestages ein Burkaverbot in Gesetzesform giessen dann ist das ein Mehrheitsbeschluss. So und nun erklär ichs.

Kommt es innerhalb einer Gruppe Menschen oder anderen höheren Primaten zu Veränderunge durch Opposition gegen die Chefs dann gerät diese Gruppe unter Stress. Dieser Stress muss nun in irgendeiner Weise abgebaut werden damit die Gruppe weiter funktioniert. Rockergruppen gehen dann glelegentlich gewaltbereit aufeinander los. aber zivilisierte Menschen machen das nicht oder wenn dann genügen symbolische Handlungen sogenannte Übersprungshandlungen die nichts mit der eigentlichen Stressursache zu tun haben müssen um die Gruppenfunktion wieder herzustellen. Das Burkaverbot welches "bis auf wenige Ausnahmen nicht kommt" Zitat Richard M halte ich für eine solche Übersprungshandlung.

Burkaverbot und Notfallbevorratung sollen den Gruppenmitgliedern zeigen "Wir sind handlungsfähig" und stellen deshalb Übersprungshandlungen dar.

Und nun zu den Ausnahmen...

Verbot der Burka beim führen von Kraftfahrzeugen ... Sichtbehinderung, klarer Fall öder hat jemand Einwände?

Verbot der Burka in Schulen...

Dient dem Schutz der Burkaträgerinnen vor den lieben Kleinen, halslosen Monstern würd mein Bruder sagen.

Vor Gericht sowiso ...

Weil unwillkürliche Reaktionen der Mimik auf Fragen eben die Wahrheitsfindung erleichtern.

Im Übrigen brauchen wir dafür keine Gesetze es reicht völlig aus wenn ein par Grundsatzurzeile Rechtssicherheit schaffen. Da passt es ja super, dass die Klage einer Burkatägerin gegen eine Schule abgewiesen wurde. Selbst das reicht schon denn jeder Anwalt kann sich vor Gericht nun auf das Aktenzeichen des Urteils berufen. Wenn es nicht in die Berufung geht war es das für die Burkas in Schulen. Jetzt brauch nur noch eine Burkaträgerin nen Trecker übersehen und einen Schaden im Verkehr anrichten dann wird die Justiz dafür sorgen das sich Burkaträgerinnen z. Beispiel versichern müssen. So einfach funktioniert ein Rechtsstaat.

22.08.2016

Schon mal was von Übersprungshandlung gehört Herr Roller ? Sehr ausgeprägt bei Primaten und Menschen... (edit/ nub. 7.2)