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Homo-Ehe
26.05.2015

Ein CDU-Politiker kämpft für Homo-Ehe

CDU-Bundestagsabgeordneter Stefan Kaufmann setzt sich für die Homo-Ehe ein.
Foto: Bernd Weißbrod dpa

Die Union ist gegen die Gleichstellung von homosexuellen Paaren. Doch selbst in ihren Reihen gibt es Widerstand.

Der 2. Mai war ein besonderer Tag für den CDU-Bundestagsabgeordneten Stefan Kaufmann, Wahlkreis 258 Stuttgart I, Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Bildungsausschuss. Es war der Tag, an dem er und die „Liebe seines Lebens“ ein Zeichen setzten: mit einem Gottesdienst. Kaufmann ist katholisch – und lebt seit fast 15 Jahren mit einem Mann zusammen.

Nach dem irischen Votum vom Samstag für die Homo-Ehe, „müssen wir einfach ernsthaft auch in der Großen Koalition noch mal über das Thema diskutieren“, sagte der CDU-Politiker gestern im Deutschlandfunk. Die Bevölkerung sei in der Frage einer Gleichstellung homosexueller Paare „weiter als mancher in der Partei“. Während gestern Oppositionspolitiker abermals forderten, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen, kam aus der Union abermals starker Widerstand. CDU-Politiker Kaufmann hofft daher, dass sich seine Partei „von innen heraus ändert“. „Wir“ müssen weiter kämpfen, sagte er.

Gesetzentwurf zur Besserstellung homosexueller Paare

Kurzfristig betrachtet räumt SPD-Justizminister Heiko Maas, über dessen Gesetzentwurf zur Besserstellung homosexueller Paare das Kabinett heute beraten soll, gerade „die Themen noch ab, die übrig geblieben sind“, findet Kaufmann. Es bleibe nur das Adoptionsrecht und die Frage der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Maas’ Gesetzentwurf sieht Regelungen im Zivil- und Verwaltungsrecht vor. Vor allem Grünen und Linkspartei geht das nicht weit genug. Die Grünen verweisen etwa darauf, dass 150 Regelungen in 54 Gesetzen zu ändern seien, um die vollständige rechtliche Angleichung von „eingetragenen Lebenspartnern“ und Eheleuten zu erreichen, Maas wolle aber nur 23 ändern.

Kaufmann vertraut wie zahlreiche Homosexuelle, auch in der Union, zudem auf das Bundesverfassungsgericht. Das hat mehrfach in den vergangenen Jahren geurteilt, dass die rechtliche Benachteiligung eingetragener homosexueller Paare grundgesetzwidrig ist. Mit dem 2001 in Kraft getretenen und 2005 erweiterten Gesetz zu den „eingetragenen Lebenspartnerschaften“ herrscht in vielen Bereichen Gleichstellung: Eingetragene Partner leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Sie haben nach einer Scheidung Anspruch auf Versorgungsausgleich oder auf Hinterbliebenenversorgung nach dem Tod des Partners. Seit 2013 können eingetragene Partner auch in den Genuss des Ehegattensplittings kommen. Dabei wird das zu versteuernde Einkommen auf beide gleich verteilt, was bei unterschiedlichen Einkommen die Steuerlast senkt.

Dürfen homosexuelle Paare gemeinsam ein Kind adoptieren?

Das vorerst letzte Urteil aus Karlsruhe erging 2013 zur „Sukzessiv-Adoption“. Damit fiel das gesetzliche Verbot, ein – leibliches oder schon vom Partner adoptiertes – Kind adoptieren zu können. Die letzte, noch nicht geregelte Frage ist nun die, ob homosexuelle Partner gemeinsam und gleichzeitig ein Kind adoptieren dürfen.

Kaufmann und sein Lebenspartner übrigens ließen sich von einem Pfarrer der Alt-Katholischen Kirchengemeinde Stuttgart segnen. Der katholische Bischof hatte das abgelehnt, Kaufmanns Partner trat daraufhin aus der katholischen Kirche aus. (mit epd, afp)

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