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Das jetzt vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) für unzulässig erklärte Wettmonopol war eines der letzten staatlichen Monopole in Deutschland. Danach durften Glücksspiele - mit Ausnahme von Pferdewetten - nur von den Lottogesellschaften der Länder angeboten werden.
Der am 1. Januar 2008 in Kraft getretene neue Lotterie-Staatsvertrag sollte das Monopol für zunächst vier weitere Jahre sichern. Über die Lotto-Abgaben fließen jährlich Milliarden in die öffentlichen Kassen.
In den vergangenen Jahren haben die staatlichen Lotterien im Internet Konkurrenz privater Anbieter bekommen, vor allem von Sportwetten. Diese Unternehmen - meist mit Sitz im Ausland - können deutlich attraktivere Quoten anbieten, weil sie keine Konzessionsabgaben an den Staat leisten müssen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte das staatliche Wettmonopol in einem Urteil vom 28. März 2006 noch für zulässig erklärt - aber nur unter der Bedingung, dass die Lottogesellschaften alles tun, um Spielsucht zu bekämpfen. dpa
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