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  3. Wohnungseinbrüche: Einbrecher sollen künftig mindestens ein Jahr ins Gefängnis

Wohnungseinbrüche
30.03.2017

Einbrecher sollen künftig mindestens ein Jahr ins Gefängnis

Einbrecher sollen künftig härter bestraft und die Polizeiarbeit so erleichtert werden.
Foto: Silas Stein, dpa (Symbolbild)

CDU und CSU setzten sich in einem Verhandlungsmarathon gegen die SPD durch: Einbrecher sollen mindestens ein Jahr in Haft. Warum das Gesetz die Polizeiarbeit erleichtert.

Wer in eine Privatwohnung einbricht, soll künftig mit mindestens einem Jahr Gefängnis bestraft werden. Diese Verschärfung haben CDU und CSU in einem nächtlichen Verhandlungsmarathon gegen den Koalitionspartner SPD durchgeboxt. Wohnungseinbrüche werden nun nicht mehr als Vergehen, sondern als Verbrechen behandelt. Damit stehen den Ermittlern zusätzliche Instrumente zur Verfügung, um mutmaßlichen Tätern auf die Spur zu kommen. Außerdem können die Verfahren nicht mehr so leicht eingestellt werden.

Neben dem abschreckenden Effekt hat die Änderung vor allem einen praktischen Nutzen für Polizei und Staatsanwälte, wie der CSU-Sicherheitsexperte Volker Ullrich gegenüber unserer Redaktion erklärt: „Die Ermittler können jetzt mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung prüfen, welche Handys in der Nähe eines Tatortes benutzt wurden.“ Der Augsburger Bundestagsabgeordnete spricht sich schon lange für eine härtere Bestrafung von Einbrechern aus. „Damit setzen wir ein klares Signal, dass es sich dabei nicht um ein Bagatelldelikt handelt.“

Gesetz zu Einbrüchen soll Ermittlern Arbeit erleichtern

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann war selbst an den zähen Gesprächen beteiligt. Für ihn hat sich die Reise nach Berlin gelohnt. „Gerade Wohnungseinbrüche verunsichern unsere Bürgerinnen und Bürger ganz erheblich“, sagte der CSU-Politiker im Gespräch mit unserer Redaktion. Die Gesetzesänderung bezeichnete er als „wichtigen Durchbruch“. Herrmann hofft, dass die Ermittler nun noch besser an die „Hintermänner und Drahtzieher“ herankommen. „Das ist immens wichtig, um den immer professionelleren Einbrecherbanden in Deutschland wirksamer Einhalt zu gebieten.“

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Die Union geht davon aus, dass die Polizei mit den neuen Befugnissen die niedrige Aufklärungsquote bei Wohnungseinbrüchen erhöhen kann. Im vergangenen Jahr wurden in Bayern gerade einmal 18,9 Prozent aller Einbrüche aufgeklärt – und das war im Vergleich mit den anderen Bundesländern schon einer der Spitzenwerte. Zwar ist das Risiko, Opfer eines Wohnungseinbruchs zu werden, im Freistaat bundesweit mit am niedrigsten. Doch auch hier ist die Zahl der Delikte gestiegen. Gab es im Jahr 2010 noch knapp 4500 Einbrüche, waren es nur fünf Jahre später schon mehr als 8200. Seitdem hat sich die Situation leicht entspannt. Doch auch im vergangenen Jahr stiegen Einbrecher noch knapp 7500-mal in bayerische Wohnungen und Häuser ein.

Maas wollte Mindeststrafe für Einbrecher von nur sechs Monaten

Nun ist Bundesjustizminister Heiko Maas am Zug. Der SPD-Politiker hatte sich lange gegen den Vorschlag der Union gewehrt, wie Teilnehmer der Sitzung des Koalitionsausschusses erzählen. Maas plädierte für eine Mindeststrafe von nur sechs Monaten, konnte sich aber nicht durchsetzen. Schon in den kommenden Wochen muss er dem Bundestag nun einen Gesetzentwurf vorlegen. Noch vor der Sommerpause soll das Parlament dann Fakten schaffen und das höhere Strafmaß für Einbrüche in „dauerhaft genutzte Privatwohnungen“ verabschieden – Gartenlauben oder Hütten sind ausgenommen.

Lesen Sie dazu auch: Mehr Verbrechen: Welche Straftaten in Bayern zunehmen

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Die Diskussion ist geschlossen.

01.04.2017

Es grenzt an Begünsting von Straftätern, solange es mir gesetzlich verboten ist einen Einbrecher zu erschiessen!

01.04.2017

Naja, Todesstrafe für Einbruch erscheint mir etwas übertrieben.

Wenn Sie ne Schußwaffe haben, würde es ja reichen, den Ertappten festzunehmen, und das ist durchaus legal.

31.03.2017

Die Höhe der Strafe schreckt wohl keinen Straftäter zurück.

Ansonsten gäbe es in Ländern mit Todesstrafe keine Vollstreckungen.

31.03.2017

Natürlich nicht.

Das einzige, das hier abschrecken würde, wären Grenzkontrollen und flächendeckende Streifen. Für das eine fehlt der politische Wille, für das andere das Personal.

31.03.2017

Leider sieht die Realität schon wieder anders aus. Gestern gelesen in der AZ: Hausbesitzer schnappt Einbrecher Pärchen auf frischer Tat und übergibt sie der Polizei. Nach der Vernehmung werden sie wieder in die Freiheit entlassen.

30.03.2017

Hoffentlich müssen die Verbrecher dann auch wirklich einsitzen und die Strafe wird nicht auf Bewährung ausgesetzt!

31.03.2017

Bei geringen "Sozialen Staturs" ist ein Aufenthalt in einer Deutschen JVA, fast wie Urlaub in Vollpension, mit Rundum-Sorglos-Paket ..... Kostenlose Ärtzliche Versorgung/inkl.Outdoor (Fachartzt) Privatpatient, Medikamente ohne Zuzahlung, 3x Essen am Tag umsonst, WC warm Wasser, TV, Zimmer/Bett, 34 EUR Taschengeld für den Einkauf ...... und am Schluss gibt es auch noch Entlassungsgeld .....

31.03.2017

Alles schön und gut, doch eine gewisse Freiheit fehlt halt dann doch :-)

31.03.2017

Erst mal müsste man sie erwischen. Bei ca. 15,5% Aufklärungsquote/Wohnungseinbrüche ist die Chance, zu entkommen, sehr groß. Und nur in 2,6 Prozent der Fälle kommt es schließlich zu einem Gerichtsverfahren.

31.03.2017

Nun, ich rede ja auch von denen, welche geschnappt werden! einfach 1 Jahr wegsperren, da könnte man sich sogar eine Verhandlung sparen, wenn ja von vorn herein das Jahr Knast winkt!