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Rechtsterrorismus
16.01.2012

Eine Neonazi-Datei für alle

Will Neonazi-Datei schnell einführen: Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
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Bund und Länder wollen den Informationsaustausch deutlich verbessern

Berlin Die Morde der Zwickauer Zelle haben eine Schwachstelle der deutschen Sicherheitsarchitektur in schockierender Weise offengelegt: Häufig arbeiten die Behörden nur nebeneinander her anstatt zusammen. Mit einer gemeinsamen Datei, in der alle wichtigen Informationen über gefährliche Rechtsextremisten gespeichert sind, wollen Bund und Länder nun den Informationsaustausch zwischen der Polizei und den Nachrichtendiensten verbessern. Männer wie Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sollen ihnen dann nicht mehr durchs Netz schlüpfen.

Am Mittwoch wird das Kabinett die sogenannte Neonazi-Datei beschließen. In ihr werden sich nicht nur einschlägig Verurteilte und Verdächtige, sondern auch ihre vermeintlichen Hintermänner und Helfershelfer finden. Wer in die Liste aufgenommen wird und wer nicht, machen Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Innenminister Hans-Peter Friedrich vor allem an einem Kriterium fest: der Bereitschaft zur Gewalt. Ein Angetrunkener, der am Stammtisch über Ausländer herzieht und grölt, das Boot sei jetzt voll, ist danach noch kein Fall für die Neonazi-Datei. Ein NPD-Mitglied, das dazu auffordert, ein Asylbewerberheim abzufackeln, sehr wohl. Außerdem sollen in der Datenbank auch all jene Handlanger geführt werden, die rechte Terroristen wie Mundlos und Böhnhardt unterstützen, sei es durch das Herstellen von Bekennervideos, das Beschaffen von Pässen oder das Anmieten von Wohnungen und Fahrzeugen. Im Innenministerium rechnet man damit, dass am Ende „einige Tausend“ Täter und potenzielle Täter in der Datei stehen werden, die ähnlich gestrickt sein wird wie die Anti-Terror-Datei mit islamistischen Extremisten.

Gegenwärtig führt alleine das Bundesamt für Verfassungsschutz in seinem Beritt rund 56000 Rechtsradikale - die meisten von ihnen sind allerdings „nur“ Mitläufer, Sympathisanten oder aus anderen Gründen ins Visier der Dienste Geratene. Im Einzelfall kann es sogar schon genügen, einem NPD-Mitglied ein gebrauchtes Auto zu verkaufen, um dem Verfassungsschutz aufzufallen. Eine reine „Gesinnungsdatei“ jedoch, heißt es in einem Papier des Justizministeriums, das unserer Zeitung vorliegt, „würde keinen Mehrwert bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus bringen“.

Um die strikte Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten einzuhalten, werden in derNeonazi-Datei keine kompletten Legenden zu sehen sein, sondern nur Name, Geschlecht, Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit, die Anschrift, ein Bild und der Grund, warum jemand auf der neuen Liste geführt wird. „Weitere Informationen erfragen die Behörden dann bei der Behörde, bei der diese vorliegen.“ Mit dieser Regelung will die Koalition unter anderem sicherstellen, dass keine V-Leute der Nachrichtendienste enttarnt werden.

Große Hoffnungen setzen Friedrich und Leutheusser-Schnarrenberger vor allem in eine neue Möglichkeit zur Recherche: Künftig können die Behörden verschiedene Namen und Begriffe miteinander verknüpfen, um terroristische Netzwerke wie das von Böhnhardt, Mundlos und Beate Zschäpe leichter aufzudecken. Bisher wussten die 16 Landesämter für Verfassungsschutz häufig nicht einmal, in welchem Bundesland welcher Rechtsextremist gerade beobachtet wird. Auf Drängen der FDP wird diese Fahndungsmöglichkeit zunächst jedoch auf vier Jahre befristet und nur in begründeten Einzelfällen erlaubt.

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