Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Gesundheit: Ekelbilder auf Zigarettenschachteln kommen bald auch in Deutschland

Gesundheit
13.10.2015

Ekelbilder auf Zigarettenschachteln kommen bald auch in Deutschland

Aufdrucke wie diese sollen ab 2016 mehr Menschen vom Rauchen abhalten.
Foto: Jonas Güttler (dpa Archivbild)

2014 hat die EU die Tabakrichtlinie beschlossen. Im Mai 2016 muss in Deutschland ein entsprechendes Gesetz in Kraft treten. Und die Regierung schießt offenbar übers Ziel hinaus.

Operationen am offenen Herzen, schwarze Zähne und amputierte Raucherbeine: Das sind Bilder, an die sich Raucher ab 2016 auch in Deutschland gewöhnen müssen. Grund dafür ist die EU-Tabakrichtlinie, die vom Europaparlament im Mai 2014 beschlossen wurde.

Große Ekelbilder kommen im Mai auf deutsche Zigarettenschachteln

Nach der Verabschiedung einer solchen Richtlinie hat jedes Land zwei Jahre Zeit, um ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden. Ab Mai, genauer gesagt ab dem 20. Mai, ist es also auch in Deutschland so weit. Was genau im Gesetz stehen sollen, darüber hält sich das Bundesamt für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das als eines von vier Ämtern an der Vorlage arbeitet, bisher bedeckt. Der Gesetzesentwurf zieht sich, das Landwirtschafts- sowie das Wirtschaftsministerium und das Kanzleramt suchen weiter eine gemeinsame Linie. Nicht nur, weil es um Werbe- und Reklameverbote geht. Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) will - außerhalb der Tabakrichtlinie - keine Außen- und Kinowerbung für Tabakerzeugnisse und E-Zigaretten zulassen. 

Auf jeden Fall im Gesetz enthalten sein werden die von der EU festgelegten Punkte. So ist zum Beispiel definiert, dass die abschreckenden Bilder und Warnhinweise mindestens 65 Prozent der Packungsoberfläche bedecken müssen - bisher bedecken die Warnhinweise 30 Prozent der Packung. Außerdem sind die Hersteller verpflichtet, die von der EU-Kommission vorgeschriebene Schockfotos aufzubringen.

Verbot für Mentholzigaretten in Deutschland schon ab 2016?

Es müssen auch bestimmte Zusatzstoffe wie Menthol, Vanille oder Schokolade verboten werden, die den Tabakgeschmack angenehmer machen. "Die Welt" berichtet, dass Deutschland plant, diese Zusatzstoffe nicht wie von der EU vorgesehen bis 2020, sondern schon ab 2016 verbieten will. Das sorge bei der Tabakindustrie für Ärger, da gerade Mentholzigaretten in Deutschland auch für das EU-Ausland produziert werden. Das wäre dann aber auch verboten.

Ebenfalls problematisch für die Industrie sei die sofortige Umstellung am 20. Mai 2016, berichtet die Welt weiter. Schließlich stünde dann erst fest, was genau in dem Gesetz steht.  Sprecherin Friederike Lenz vom Bundesamt für Ernährung und Landwirtschaft weist jedoch darauf hin, dass dieses Gesetz ab dem 20. Mai 2016 auch, zumindest im Wesentlichen, angewendet werden muss. Längere Fristen gebe es für beispielsweise die Rückverfolgbarkeit und das Sicherheitmerkmal auf den Zigarettenschachteln.

Tabakindustrie ist sich nicht einig

Es geht aber auch um die Frage, wie genau die Brüsseler Richtlinie letztlich umgesetzt wird. Denn für Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak soll es nach den EU-Vorgaben eigentlich Ausnahmen geben können - die Warnhinweise fielen dann nicht ganz so groß aus, und auf Schockfotos könnte ganz verzichtet werden. Doch wohl auch Zigarren und Zigarillos sollen nach bisherigem Stand unter die ganz strengen Regeln fallen. Obwohl Union und SPD per Koalitionsvertrag vereinbart hatten, EU-Richtlinien eins zu eins umsetzen zu wollen. 

Aus Sicht der CDU-Bundestagsabgeordneten Kordula Kovac, die als zuständige Berichterstatterin im Agrarausschuss sitzt, haben im Gegensatz zur Zigarettenindustrie mit ihrer Massenware mittelständische Zigarren- und Zigarillo-Hersteller weit mehr Probleme mit den Warnhinweisen. Denn die müssten oft in kleinen Serien gedruckt und per Hand aufgebracht werden - bis hin zu Aufklebern auf Alu-Hülsen für Einzelzigarren. Nicht nur die Verpackungsvielfalt sei groß, auch die Konsumenten seien andere. 

Eine Lösung wäre, die Ausnahmen - wie von Brüssel erlaubt - zuzulassen und ihre Wirkung zu bewerten. Etwa die Frage, ob Konsumenten zu Zigarren oder Zigarillos abwandern, weil Warnhinweise auf Schachteln kleiner ausfallen und weniger schocken. 

Die Tabakindustrie zieht im Lobbyisten-Kampf wohl nicht an einem Strang. In den mehr als 27 000 Tabakwarenläden entfallen auf Zigarren und Pfeifentabak im Schnitt zwar nur sechs Prozent des Tabakwarenumsatzes. Aber verschwinden Zigarren und Zigarillos, gibt es Profiteure - nicht nur unter Verbraucherschützern. Dann würden die hart umkämpften und teuer erkauften Regalflächen in Geschäften frei - für Zigaretten. Der Leitspruch eines Multis lautete einmal: "Alle Tabakprodukte müssen gleich behandelt werden." ida/dpa

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

15.10.2015

wenn stören diese bilder wirklich !!??

(Werbung entfernt/mod)