Land Hessen muss 36-Jährigem 3000 Euro zahlen. Kritik von Verbänden und Politikern Von Simon Kaminski
Augsburg Der verurteilte Kindsmörder Magnus Gäfgen erhält eine staatliche Entschädigung von 3000 Euro. Diese Summe sprach das Landgericht Frankfurt am Main dem Täter am Donnerstag zu, weil Polizisten in einem Verhör im Jahr 2002 dessen Menschenwürde schwer verletzt hätten, als sie ihm mit Folter drohten. Gäfgen hatte zuvor den elfjährigen Jakob von Metzler entführt und später ermordet.
Der 36-Jährige hatte aus der Haft heraus ein Schmerzensgeld von 10000 Euro sowie zusätzlich eine Entschädigung gefordert. Zahlen muss das Land Hessen. Der Anwalt Gäfgens, Michael Heuchemer, und der Vertreter Hessens hielten gestern offen, ob sie Berufung einlegen.
Das Urteil stieß bei Politikern und Verbänden auf teilweise heftige Kritik. Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Bernhard Witthaut, erklärte, dass die Entscheidung zwar „emotional nur schwer erträglich sei“, diese „Kröte aber unter dem Gesichtspunkt der Rechtsstaatlichkeit geschluckt werden“ müsse. Genau dies fällt jedoch der Opferschutzorganisation Weißer Ring äußerst schwer: „Dass Gäfgen Geld bekommt, ist für uns nicht nachvollziehbar“, sagte ihr Sprecher Veit Schiemann unserer Zeitung. Eine „Ermahnung des Landes Hessen“ wegen der Androhung von Gewalt zur Erzwingung einer Aussage hätte völlig ausgereicht. Schiemann macht zudem den „fatalen“ Trend aus, dass Gewalttätern wie Gäfgen immer wieder die Möglichkeit gegeben werde, den „Gerichtssaal als Showbühne“ zu missbrauchen. „Für solche Art von Selbstdarstellung muss der Vorhang endlich fallen.“
In der Union wird das Urteil unterschiedlich bewertet
In der Union wurde das Urteil unterschiedlich aufgenommen. Während der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach in der Bild-Zeitung von einem „Schlag ins Gesicht der Eltern und Angehörigen des Opfers Jakob von Metzler“ sprach, äußerte sich die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) zurückhaltender. Sie „verstehe, wenn diese Entscheidung bei vielen auf Unverständnis stößt. Und es fällt schwer, sie nachzuvollziehen“. Aber man dürfe nicht „an dramatischen Einzelfällen beurteilen, ob unsere Gesetze gerecht oder ungerecht sind“. Wichtig sei vielmehr, die „Entscheidungen den Menschen zu erklären“, erklärte Ministerin Merk auf Anfrage unserer Zeitung.
„Die spinnen ja wohl komplett“, dies war, nach eigenem Bekunden, die erste Reaktion der Augsburger Opferanwältin Marion Zech auf das Urteil. Später habe sie zumindest die Linie der Richter nachvollziehen können. Doch für eine Entschädigung sehe sie keinen Anlass. Schließlich habe Gäfgen eine „überwiegende Mitschuld“ daran, dass ihm die Polizeibeamten Gewalt angedroht hätten. (mit dpa, afp) »Leitartikel und Hintergrund Seite 2
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