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Verpackungsgesetz
29.03.2017

Es wird einfacher, Müll zu entsorgen

Am Donnerstag verabschiedet der Bundestag das neue Verpackungsgesetz.
Foto: Andrea Warnecke (dpa) /Symbolbild

Nach langem Ringen verabschiedet der Bundestag am Donnerstag das neue Verpackungsgesetz. Die Koalition stärkt die Rolle der Kommunen, für die Verbraucher ändert sich nicht viel.

Gelb für Verpackungen und Blau fürs Altpapier, Weiß fürs Weißglas und Grün fürs Buntglas, Braun für den Biomüll und Grau für den Rest – bei den Mülltonnen geht es in deutschen Vorgärten und Hinterhöfen schon jetzt ziemlich bunt zu. Und wäre es nach Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) gegangen, wäre bald schon eine weitere Tonne verbindlich in ganz Deutschland hinzugekommen – die Wertstofftonne in Orange, in der recyclingfähiger Restmüll aus Kunststoff oder Metall für die Wiederverwertung gesammelt worden wäre.

Doch diese Pläne sind endgültig vom Tisch. Wenn der Bundestag am Donnerstag nach langem und zähem Ringen das neue Verpackungsgesetz verabschiedet, ändert sich für die Verbraucher auf den ersten Blick wenig. Es kommt keine neue Tonne hinzu, der Müll wird weiter nach den bisherigen Kriterien getrennt, das Nebeneinander von kommunaler und privatwirtschaftlicher Müllentsorgung bleibt bestehen. Gleichzeitig stärkt die Große Koalition die Rolle der Kommunen und erhöht die verbindlichen Recyclingquoten bis zum Jahr 2021, damit noch mehr wertvolle Rohstoffe als bisher aus dem Müll gewonnen werden können.

Vorgeschriebene Recyclingquoten werden erhöht

In zwei Schritten werden diese bis zum Jahr 2021 die gesetzlich vorgeschriebenen Recyclingquoten deutlich erhöht: Für Glas von derzeit 75 Prozent auf dann 90 Prozent, ebenso für Papier (derzeit 70 Prozent) und für Aluminium (derzeit 60 Prozent). Die stoffliche Verwertung der Kunststoffe soll von 22,5 auf 63 Prozent steigen, bei Getränkekartons wird eine Wiederverwertung von 80 Prozent vorgeschrieben.

„Wir haben damit den Gesetzentwurf der Umweltministerin vom Kopf auf die Beine gestellt“, sagt die Umweltexpertin der Unionsfraktion, Anja Weisgerber (CSU), die das neue Abfallgesetz maßgeblich ausgehandelt hat, gegenüber unserer Zeitung. Vor allem die Kommunen, die nicht nur für die Entsorgung des Restmülls zuständig sind, sondern oft auch in Eigenregie Wertstoffhöfe betreiben und vom lukrativen Geschäft um die wiederverwertbaren Rohstoffe profitieren, waren Sturm gelaufen gegen die Pläne Hendricks’, eine weitere Wertstofftonne verpflichtend einzuführen.

Neues Verpackungsgesetz stärkt die Kommunen

Nun sieht das Gesetz vor, dass die Verpackungen mit dem „Grünen Punkt“ – für deren Entsorgung die Hersteller Lizenzgebühren bezahlen – mit stoffgleichem Restmüll gemeinsam durch das in Deutschland am weitesten verbreitete Mülltrennungssystem (das Duale System) entsorgt werden können. Auf freiwilliger Basis, wenn die Kommune dies wünscht und das jeweilige Duale System damit einverstanden ist.

Und auch an anderer Stelle wurde die Rolle der Kommunen gestärkt: Sie können den Entsorgern die Größe der Sammelbehälter und die Abfallintervalle vorschreiben. Und bleibt der Müll liegen, kann die Kommune eine Abholung organisieren und die Kosten dem jeweiligen Dualen System in Rechnung stellen. „Kommunen sind die Ansprechpartner der Bürger bei der Abfallentsorgung. Daher wollen wir ihnen mehr Rechte gegenüber dem Dualen System geben und ihre Gestaltungsmöglichkeiten erhöhen“, so Weisgerber.

Weitere Neuerung: Die Lizenzgebühren, die Hersteller im Rahmen des „Grünen Punkts“ an die Dualen Systeme zahlen müssen, werden umweltgerechter. Das soll ein zusätzlicher Anreiz sein, möglichst recyclingfähige Materialien für die Verpackung zu verwenden.

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