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Anti-Folter-Komitee fordert Abschaffung
22.02.2012

Europarat prangert Kastration von Sexualstraftätern und Fixierung von Patienten an

Die Kastration von Sexualstraftätern in Deutschland ist vom Europarat kritisiert worden.
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Die Kastration von Sexualstraftätern in Deutschland ist vom Europarat kritisiert worden.
Foto: dpa

Kastration von Sexualstraftätern und Fixierung von Häftlingen: In Deutschland möglich, für den Europarat ein rotes Tuch. Das Anti-Folter-Komitee will die Abschaffung.

Es hört sich wie eine makabere Zuspitzung an und für den Europarat unbegreiflich, in Deutschland ist es allerdings nicht unüblich. Die Kastration von Sexualstraftätern. Der Europarat hat den chirurgischen Eingriff  in Deutschland angeprangert. Alle Bundesländer müssten "unverzüglich Schritte  ergreifen", um dieser Praxis ein Ende zu setzen, verlangte das  Anti-Folter-Komitee der Länderorganisation in einem am Mittwoch in Straßburg veröffentlichten Bericht. Außerdem kritisierten die Experten die "Fixierung" von Häftlingen, etwa durch Festbinden an Eisenringen am Boden.

Kastration als Verstümmelung zu werten

Die Kastration durch einen operativen Eingriff sei eine Verstümmelung, die nicht rückgängig zu machen sei und erhebliche "physische und psychologische" Folgen haben könne, stellten die Europaratsexperten fest. Eine Delegation des Komitees hatte Ende  2010 in mehreren deutschen Bundesländern Polizeiwachen, Gefängnisse  und geschlossene Anstalten besucht. Dabei erfuhren die Experten von zwei Tätern, die in Berlin und im nordrhein-westfälischen Rheine chirurgisch kastriert wurden.

Deutschland ist dem Europarat zufolge neben der Tschechischen  Republik das letzte europäische Land, in dem die chirurgische  Kastration von Sexualtätern noch erlaubt ist. Sie müssen aber  vorher über die Folgen und möglichen Nebenwirkungen informiert  werden und dem Eingriff schriftlich zustimmen. Außerdem müssen sie  über 25 Jahre alt sein.

Hormonbehandlung statt Kastration

Trotz dieser Vorschriften sei nicht sichergestellt, dass die  Betroffenen sich immer "wirklich frei und gut informiert" für den  Eingriff entschieden, gaben die Experten des Europarats zu  bedenken. Manche meinten möglicherweise, dies sei die einzige  Möglichkeit, um einer lebenslangen Verwahrung zu entgehen. Im übrigen gebe es heute wirksame Hormonbehandlungen zur Eindämmung  des Sexualtriebs.

Die Bundesrepublik verteidigte den Eingriff zur Eindämmung eines  "abnormen Geschlechtstriebs" mit dem Hinweis auf eine deutlich  verringerte Rückfallquote. Sie verwies auf eine Untersuchung aus  dem Jahre 1997, die 104 zwischen 1970 und 1980 kastrierte  Sexualstraftäter betraf. Dieser Studie zufolge wurden von ihnen nur  drei Prozent rückfällig. In einer Kontrollgruppe von 53  Sexualtätern, die nicht chirurgisch kastriert wurden, wurde demnach  fast jeder zweite rückfällig.

Anti-Folter-Komitee kritisiert auch die Fixierung

Dennoch sei Kritik an der "medizin- und rechtshistorisch hoch belasteten chirurgischen Kastration" nachzuvollziehen, räumte die  Bundesregierung ein. Daher werde dieser Eingriff heute nur noch "in  wenigen Einzelfällen" vorgenommen. Die Bundesregierung stellte eine  Debatte im Deutschen Ethikrat in Aussicht.

Kritisiert wird in dem Bericht auch die in zahlreichen  Gefängnissen übliche "Fixierung" von gewalttätigen oder  aufgebrachten Häftlingen. Manche würden an Händen und Füßen ans  Bett gefesselt, anderen an vier bis sechs eiserne Ringe, die am  Boden befestigt seien. Auch Jugendliche würden so jeglicher  Bewegungsfreiheit beraubt - und dies oft über längere Zeiträume. Im  Gefängnis von Herford (Nordrhein-Westfalen) etwa seien Häftlinge  bis zu drei Tage "fixiert" worden, in der Justizvollzugsanstalt von  Köln sogar bis zu fünf Tage.

In Sachsen wurde Fixierung bereits abgeschafft

Das Anti-Folter-Komitee fordert, diese Praxis im nicht-medizinischen Bereich ganz abzuschaffen, wie es bereits das Land Sachsen getan habe. Falls nötig, könnten Häftlingen Handschellen angelegt werden. Dazu stellte die Bundesregierung fest, eine "generelle Abschaffung der Fixierung" sei "nicht  praktikabel". In manchen Fällen gebe es kein milderes Mittel, um die Gefahr einer Selbst- oder Fremdverletzung abzuwehren.

Laut einer aktuellen Studie kann es beim Angurten von Patienten im Bett oder am Stuhl immer wieder zu Todesfällen durch fehlerhaftes Anlegen kommen. AZ, afp

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