FDP: Betreuungsgeld soll auf den Prüfstand
Die FDP will das umstrittene, von ihr mit beschlossene Betreuungsgeld im Bundestagswahlkampf wieder infrage stellen.
FDP will im Bundestagwahlkampf das Betreuungsgeld infrage stellen: Die FDP wolle die familienpolitischen Leistungen "neu ordnen", heißt es in dem auf der Website der FDP veröffentlichten Entwurf für das Wahlprogramm zur Bundestagswahl. "Auch das kürzlich eingeführte Betreuungsgeld muss dabei auf den Prüfstand." Die Neuordnung der familienpolitischen Leistungen solle dazu führen, "Bürokratie abzubauen und die Effizienz der eingesetzten Mittel zu erhöhen", heißt es in dem Arbeitsentwurf unter der Überschrift "Vielfalt, damit jeder eine Wahl hat".
Betreuungsgeld: "Am Kindeswohl orientieren"
Die FDP wolle sich dabei "vor allem am Kindeswohl orientieren". Nach jahrelangem Streit hatte der Bundestag das umstrittene Betreuungsgeld, das vor allem von der CSU immer wieder gefordert wurde, im November 2012 mit den Stimmen von Union und FDP beschlossen. Es soll ab August an Eltern gezahlt werden, die ihre kleinen Kinder nicht in eine Kita geben. Vorgesehen ist eine Zahlung von zunächst 100 Euro, später 150 Euro im Monat.
SPD will Betreuungsgeld stoppen
Die SPD will versuchen, das Betreuungsgeld mit Hilfe der neuen Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat zu stoppen. Durch den Machtwechsel in Niedersachsen nach der Wahl ändern sich die Verhältnisse im Bundesrat: Rot-Grün verfügt dort zusammen mit der rot-roten Landesregierung von Brandenburg künftig über die absolute Mehrheit.
Die FDP schlägt in dem Entwurf weiter vor, in einem Modellversuch eine Bündelung aller kindsbezogenen Leistungen mit einer Kinderkarte zu erproben. Eine elektronische Karte sei eine "unbürokratische und diskriminierungsfreie Möglichkeit, Kindern direkt Förderleistungen zukommen zu lassen".
FDP macht Vorschläge
Dem 60-seitigen Dokument zufolge will die FDP auch das Betreuungsangebot für unter Dreijährige weiter vorantreiben und Betriebskindergärten und private Einrichtungen mit öffentlichen, gemeinnützigen und kirchlichen Trägern gleichstellen. (afp, AZ)
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