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Rente
21.10.2016

Flexi-Rente: Für wen rechnet sich das neue Modell?

Von der Flexi-Rente profitieren unter dem Strich vor allem Beschäftigte mit kleineren Einkommen.
Foto: fotolia

Mit der Flexi-Rente als Kombination aus einer Teilzeitstelle und einer Teilrente können Beschäftigte sich schleichend in den Ruhestand verabschieden. Das rechnet sich nicht immer.

Die Rente mit 63 war einer der Kassenschlager der Großen Koalition. Hunderttausende haben sich mit ihrer Hilfe bereits ohne Abschläge in den vorzeitigen Ruhestand verabschiedet. Die sogenannte Flexi-Rente, die der Bundestag gestern beschlossen hat, zielt nun genau in die andere Richtung: Sie soll ältere Beschäftigte durch eine Kombination aus Teilzeitarbeit und Teilrente länger in den Betrieben halten. Starten wird sie im Juli kommenden Jahres.

Die Idee hinter der Flexirente

Josef M. ist 63 Jahre alt und arbeitet in einem Industriebetrieb. Bei einigen seiner Freunde hat er gesehen, wie schwer ihnen der abrupte Übergang vom Arbeits- ins Rentnerleben gefallen ist. Er selbst würde gerne noch bis zu seinem 65. Geburtstag weiterarbeiten, aber nicht mehr in Vollzeit. Die neue Flexi-Rente soll ihm diesen gleitenden Übergang nun ermöglichen. Josef M. kann mit seinen 63 Jahren in Rente gehen und jedes Jahr 6300 Euro dazu verdienen, ohne dass ihm das auf die Rente angerechnet wird. Verdient er mehr, werden davon 40 Prozent mit der Rente verrechnet. Dieses Modell gibt es im Prinzip schon jetzt, wenn auch mit vergleichsweise unattraktiven Regeln: Wer heute nur einen Euro über der Hinzuverdienstgrenze liegt, bekommt seine Teilrente bereits um ein Drittel gekürzt. Auch deshalb wird diese Möglichkeit bislang nur von etwas mehr als 3000 Menschen genutzt.

Die Voraussetzungen

Natürlich muss der Arbeitgeber mitspielen, außerdem muss der Beschäftigte mindestens 63 Jahre alt und mindestens 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenkasse versichert sein. Rente und Gehalt dürfen zusammen nicht höher sein als das höchste Bruttogehalt der vergangenen 15 Jahre.

Flexirente: Die nackten Zahlen

Josef M. hat zuletzt 40.000 Euro brutto im Jahr verdient. Nach der Einführung der neuen Flexi-Rente arbeitet er nur noch halbtags in seiner alten Firma und verdient dort zu seiner Rente von 18.000 Euro im Jahr noch 20.000 Euro dazu. Damit liegt er um 13 700 Euro deutlich über dem Freibetrag von 6300 Euro. Von diesen 13 700 Euro werden dann 40 Prozent mit seiner Rente verrechnet, also exakt 5480 Euro. Das heißt: Anstatt 18.000 Euro Rente bekommt er bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters nur eine Teilrente von 12.520 Euro im Jahr. Statt 1500 Euro im Monat sind das dann noch 1043 Euro. Die Steuern, die Josef M. für seine Rente ans Finanzamt noch abführen muss, sind in dieser Rechnung noch nicht berücksichtigt.

Die Zeit danach

Wer über das gesetzliche Rentenalter hinaus weiterarbeiten will, das sind im Moment 65 Jahre und fünf Monate, kann dadurch auch seine spätere Rente erhöhen. Bisher führt für solche Jobs ausschließlich der Arbeitgeber Beiträge an die Rentenversicherung ab, die sich überdies nicht auf die Höhe der Rente auswirken. Mit der Neuregelung können Beschäftigte, die das wollen, freiwillig weiter Beiträge zahlen und damit auch zusätzliche Rentenpunkte erwerben. In diesen Fällen wird auch der Arbeitgeberbeitrag dem persönlichen Beitragskonto gutgeschrieben, er erhöht die Rente also mit.

Vor- und Nachteile der Flexirente

In einer rasant alternden Gesellschaft ist das bisherige Rentenmodell nach dem Prinzip „von Hundert auf Null“ nicht mehr zeitgemäß. „Wir brauchen individuelle Lösungen“, sagt SPD-Sozialministerin Andrea Nahles. Die von der Union als Gegenstück zur abschlagsfreien Rente mit 63 durchgesetzte Flexi-Rente soll diese neuen, fließenden Übergänge ermöglichen: Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben nun einen etwas größeren Handlungsspielraum. Trotz der großzügigeren Regelungen bei den Hinzuverdiensten profitieren von der Flexi-Rente aber vor allem Beschäftigte mit kleineren Einkommen. Für viele gut bezahlte Fachkräfte wird sie vermutlich ein Minusgeschäft bleiben. In Einzelfällen stehen sie nach ersten Berechnungen der Stiftung Warentest sogar schlechter da als mit der alten Regelung.

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