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  3. Würzburg: Flüchtling klagt gegen Facebook - noch keine Entscheidung

Würzburg
06.02.2017

Flüchtling klagt gegen Facebook - noch keine Entscheidung

Der syrische Flüchtling Anas M. hat eine einstweilige Verfügung gegen das soziale Netzwerk Facebook beantragt.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa

Ein Flüchtling klagt in Würzburg gegen Facebook. Das Netzwerk soll alle geteilten Beiträge löschen, in denen er verleumdet wurde. Das könnte Weichen für die Zukunft stellen.

Das Landgericht Würzburg hat am Montag die aufsehenerregende Verhandlung zwischen Facebook und einem syrischen Flüchtling wegen verleumderischer Fotomontagen vertagt. Vor Gericht geht es um die Frage, in welchem Ausmaß Facebook selbst tätig werden muss, um unzulässige Inhalte von seiner Plattform zu tilgen. Facebook wolle ein europaweites Löschen der beanstandeten Bilder und auch aller künftig vom Kläger gemeldeten Bilder prüfen, sagte einer der Anwälte des sozialen Netzwerks vor Gericht. Sollte es nicht zu einer außergerichtlichen Einigung kommen, will das Gericht am 7. März seine Entscheidung verkünden.

Was war der Auslöser des Verfahrens?

Der syrische Flüchtling Anas M. wurde in zwei Facebook-Beiträgen verleumdet: In einem hieß es, er habe einen Obdachlosen in Berlin angezündet, im anderen wurde er mit dem Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche in Verbindung gebracht. Eingebaut in die Posts wurde ein Selfie, das er mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gemacht hatte - versehen mit einer Schlagzeile der Art "Merkel machte ein Selfie mit dem Täter". Die Beiträge wurden mehrere hundert Mal bei Facebook geteilt.

Warum zieht Flüchtling Anas M.  in Würzburg vor Gericht?

Er will erreichen, dass Facebook nicht nur die beiden verunglimpfenden Ausgangs-Beiträge löscht, sondern auch verpflichtet wird, alle Posts, in denen die falschen Aussagen weiterverbreitet wurden, zu entfernen. Nach derzeitiger Praxis von Facebook muss ein Nutzer jeden Beitrag, in dem er seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht, einzeln selbst an das Online-Netzwerk melden. Am Montag ab 15 Uhr geht es zunächst um eine einstweilige Verfügung als Sofortmaßnahme.

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Geht es in dem Prozess um Fake News - oder eigentlich um etwas anderes? 

Fake News, also bewusst falsche Nachrichten, verbreiteten sich zuletzt unter anderem im US-Präsidentschaftswahlkampf. Zwei Falschmeldungen, nämlich die beiden unwahren Behauptungen über Anas M., sind Auslöser für den Prozess. Im Kern geht es aber um die grundsätzliche Frage, inwieweit ein Online-Netzwerk sich selbst auf die Suche nach rechtswidrigen und damit zu löschenden Informationen in seinen Systemen machen muss. Dabei kann es um alle Arten rechtswidriger Beiträge gehen - vom verletzten Urheberrecht an Bildern bis zur Volksverhetzung. Die beiden Ausgangs-Posts mit dem Bild des Flüchtlings wurden gelöscht, weil sie Persönlichkeitsrechte verletzen, nicht allein weil sie falsche Informationen enthielten. 

Wie viel hat der Prozess dann mit der politischen Debatte um Fake News zu tun?

Nicht so viel. Denn Persönlichkeitsrechte zu verletzen - online wie offline -, ist nach der derzeitigen Rechtslage schon nicht erlaubt. Politische Vorstöße, die Fake News in sozialen Netzwerken verbieten wollen, zielen in eine andere Richtung: Dort geht es darum, Beiträge schon deshalb zu löschen, weil sie nicht der Wahrheit entsprechen. Der Prozess könnte aber auch auf diese Debatte Einfluss haben, weil er zeigen könnte, zu was Facebook nach derzeitiger Rechtslage schon verpflichtet werden kann.

In welchen Fällen machen sich Nutzer strafbar, wenn sie Beiträge teilen, die Persönlichkeitsrechte verletzen?

Eine Haftung sei immer dann möglich, wenn sie sich die fremde Falschmeldung inhaltlich zu eigen machten, erklärte der auf Internet-Recht spezialisierte Anwalt Christian Solmecke. "Nutzer, die eine Falschmeldung mit einem unterstützenden Kommentar versehen, können also auch rechtlich für eine Falschmeldung verantwortlich gemacht werden." Ob das reine Weiterverbreiten ohne zusätzliche Kommentierung eine Rechtsverletzung darstellen kann, sei dagegen höchstrichtlerlich noch nicht geklärt.

Kann man Facebook überhaupt in Deutschland verklagen?

Facebook hat seinen Sitz zwar im Ausland, bei deutschsprachigen Posts von Deutschen ist laut des Kölner Anwalts Christian Solmecke aber davon auszugehen, dass sich deutsches Recht anwenden lässt - das stelle nicht einmal Facebook selbst infrage.

Was droht Facebook schlimmstenfalls?

Facebook müsste nicht nur die Posts entfernen, sondern auch Maßnahmen dafür ergreifen, dass sie künftig nicht mehr verbreitet werden. Sollte das nicht befolgt werden, droht Facebook nach Angaben des Anwalts Solmecke ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro. AZ, dpa

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Alles nur gefälscht: Recherchebüro Correctiv soll Fake-News entlarven 

Facebook will Fake News in Deutschland bekämpfen 

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Die Diskussion ist geschlossen.

06.02.2017

Facebook hat seinen Sitz zwar im Ausland,...Flüchtling klagt gegen Facebook

Sollte das nicht befolgt werden, droht Facebook nach Angaben des Anwalts Solmecke ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro.

.

- Der Steuerzahler, haftet für die Gerichtskosten und Anwaltskosten.

- Populismus?: Ordnungsgeld von 250.000 EUO .... Fakt ist bis zu 250.000 EUR.

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-Wie hoch ist den derzeit der Streitwert ?

-Wer zahlt, wenn Facebook "Widerklage" gegen den Kläger (Flüchtling) erhebt, mit einem Streitwert von 250.000 EUR ?

Natürlich der Steuerzahler ... ?

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Schuster, bleib bei deinem Leisten