Laut Amnesty International verdient Europa am Unrecht in anderen Ländern. Auch Deutschland beliefert Staaten mit Folterwerkzeugen. Von Detlef Drewes

Elektroschocker, Reizgas, Fußfesseln, die auf Knopfdruck Stromstöße abgeben: Europas Wirtschaft verdient offenbar am Handel mit Folter-Instrumenten. Ein neuer Bericht der Gefangenenhilfsorganisation Amnesty International belegt: Das vor fünf Jahren beschlossene Exportverbot ist löchrig.
Jetzt hat sich der Menschenrechtsausschuss des EU-Parlaments mit dem Thema beschäftigt. Er musste sich schockierende Details anhören: Zahlreiche EU-Staaten exportieren immer noch Produkte, die zur Folter missbraucht werden, in Länder, die für eklatante Verstöße gegen die Rechte von Gefangenen bekannt sind.
Nur einige Beispiele: Tschechien belieferte den Senegal, Venezuela und Pakistan mit Reizgas und Elektroschockern. Deutschland verschickte nachweislich Pfefferspray nach Indien und Kamerun, wo es bei der Folter eingesetzt wurde. Aus Indien ist belegt, dass Häftlinge bei Verhören mit ätzenden Substanzen gequält werden. Kamerun setzt Elektroschocker bei mindestens 30 Prozent aller Folterungen von Inhaftierten ein.
Klarer Verstoß gegen EU-Exportverbot
Eine EU-Richtlinie verbietet zwar nicht die Geschäfte mit solchem Material, das auch Polizeibehörden nutzen. Sie untersagt aber ausdrücklich die Ausfuhr in Länder, die für ihre Folterpraxis bekannt sind. Indien und Kamerun gehören dazu. Es liege ein klarer Verstoß gegen dieses EU-Exportverbot vor, sagte die Grünen-Europaabgeordnete Barbara Lochbihler. Schlupflöcher müssen sofort geschlossen werden, damit der Kampf gegen Folter kein Lippenbekenntnis bleibt.
Niemand zweifelt die Bedeutung von Handschellen oder Reizgas als Instrumente hiesiger Sicherheitsbehörden an. Die Produzenten aber bedienen auch eine andere Käuferschicht: Weil Fußfesseln laut EU-Richtlinie verboten sind, bietet ein spanischer Hersteller Handschellen in Übergröße an, die zur Fußfessel umgerüstet werden können. Die Firma liefert das Zubehör gleich mit. Andere Produkte waren vor fünf Jahren noch gar nicht verfügbar, beispielsweise Stachelprügel aus Metall, die in den Zielländern gegen Demonstranten eingesetzt wurden: Man schlug gezielt auf die Augen.
Europa muss aufpassen, damit seine Bekenntnisse in die Tat umgesetzt werden, hieß es in Brüssel. Es gehe nicht um die Frage, ob die Händler am Markt mit Folterinstrumenten einen großen oder kleinen Anteil hätten. Sie dürfen überhaupt nicht mitmachen, forderten Abgeordnete. Die Kommission will nun die Regeln anpassen. Detlef Drewes
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