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Streikrecht
17.01.2018

Fragen und Antworten: Dürfen Beamte bald streiken?

Streit um Beamte: Die Rolle der Staatsdiener steht auf dem Prüfstand.
Foto: Marc Tirl/Illustration, dpa

Wenn ein Lehrer statt in die Schule zu gehen, an einem Ausstand teilnimmt, bekommt er Probleme. Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich nun mit der Frage, ob das so bleibt.

Arbeitnehmer können sich zusammenschließen, um ihre Interessen zu vertreten. Das schließt das Recht auf Streik ein. Beamte dürfen ihre Arbeit dagegen nicht niederlegen. Ob das so bleibt, ist unklar. Denn Druck kommt nicht nur von einem Teil der Betroffenen. Die Europäische Menschenrechtskonvention gesteht Beamten ein Streikrecht zu, die nicht hoheitlich tätig sind.

Warum befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Thema?

Verhandelt werden Fälle von Lehrern aus Niedersachsen, NRW und Schleswig-Holstein. Sie hatten sich an Protesten oder Streiks der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) beteiligt und dafür disziplinarische Strafen bekommen. Vier Lehrer klagen dagegen.

Wie ist die rechtliche Grundlage?

Wie das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 27. Februar 2014 ausführt, gilt für alle Beamten unabhängig von ihrem Tätigkeitsbereich ein statusbezogenes Streikverbot von Verfassungsrang. Für Staat und Beamte gelte ein besonderes gegenseitiges Verhältnis aus Rechten und Pflichten. Das Streikverbot ist auch in den Beamtengesetzen von Bund und Ländern festgeschrieben. Beamte dürfen dem Dienst nicht ohne Genehmigung fernbleiben, Krankheit ausgenommen.

Was steht in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), was sagt der Straßburger Menschenrechtsgerichtshof?

In Artikel 11 bestimmt die Europäische Menschenrechtskonvention das Recht jeder Person, sich frei und friedlich mit anderen zu versammeln und zusammenzuschließen sowie Gewerkschaften zu gründen oder ihnen beizutreten. Diese Rechte dürfen nur unter bestimmten Bedingungen gesetzlich eingeschränkt werden, etwa zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zum Schutz der Freiheit anderer. Ausnahmen für Angehörige von Streitkräften, Polizei und Staatsverwaltung sind möglich. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entnimmt Artikel 11 das Recht der Staatsbediensteten auf Tarifverhandlungen und Streik. Schulen sieht er nicht als Staatsverwaltung im engeren Sinne an. Das Bundesverwaltungsgericht sieht den Gesetzgeber in der Pflicht, den Widerspruch zwischen EMRK und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf der einer Seite und der deutschen Rechtslage auf der anderen Seite aufzulösen.

Wie argumentiert die GEW?

Die GEW, die sich mit Unterstützung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) für das Streikrecht der Beamten einsetzt, beruft sich auf das Völkerrecht und das internationale Arbeitsrecht. Sie fordert, das Streikverbot auf Beamte mit rein hoheitlichen Aufgaben zu begrenzen. Das Beamtenrecht solle weiterentwickelt werden und die Treuepflicht neu interpretieren.

Was sagt das Innenministerium?

Die Bundesregierung will eine Aufweichung des Streikverbots verhindern. Staatssekretär Hans-Georg Engelke (CDU) nannte das Streikverbot bei der Jahrestagung des Dbb Beamtenbund und Tarifunion unverzichtbar. Das Beamtenrecht würde bei einem Streikrecht seine innere Logik verlieren. Die Bürger vertrauten darauf, dass der Staat rund um die Uhr handlungsfähig sei. Das gehöre zum Gesamtpaket, für das sich ein Beamter zu Beginn seiner Laufbahn entscheide. (dpa)

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