Galgen für Gabriel und Merkel: Missbraucht Pegida die Meinungsfreiheit?
Bei der jüngsten Pegida-Demonstration wurde ein symbolischer Galgen zum Stein des Anstoßes. Sprengt die Radikalisierung der Islamfeinde die Grenzen der Meinungsfreiheit?
Die Meinungsfreiheit ist eines der bestgeschützten Güter, die Deutschland in seinem Grundgesetz verankert hat. Wer allerdings diese Freiheit missbraucht, um Straftaten anzudrohen oder möglicherweise öffentlich dazu aufzurufen, der stört den öffentlichen Frieden und muss sich vor dem Gesetz verantworten. Ob das auch für den bislang unbekannten Mann gilt, der am Montagabend während der Pegida-Demonstration in Dresden einen Galgen für Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihren Stellvertreter Sigmar Gabriel hochhält, wird wohl die Justiz entscheiden.
Pegida-Mitbegründer Lutz Bachmann verharmlost Galgen
An dem aus Holzlatten zusammengebastelten Gestell hängen Schilder mit der Aufschrift „Reserviert – Angela ,Mutti‘ Merkel“ und „Reserviert – Siegmar ,das Pack‘ Gabriel“ – Rechtschreibfehler inbegriffen. Die Konstruktion ist nicht viel höher als einen Meter, hat somit symbolischen Charakter. Aber die Absicht scheint klar: Da wünscht einer den wichtigsten politischen Repräsentanten den Tod. Die Menge um ihn herum und die Organisatoren der Demonstration lassen ihn gewähren. Es ist ein weiterer Schritt der Radikalisierung.
Lutz Bachmann, der Gründer des fremden- und islamfeindlichen Pegida-Bündnisses, verniedlicht den skandalösen Vorgang in der den rechten Demagogen typischen Manier – vordergründig lehnt er auf Facebook auch im Sinne der überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung den Galgen als „makabere, geschmacklose…Meinungsäußerung“ ab. Dann jedoch relativiert er mit der „Aber“-Keule das zuvor Gesagte und nimmt ihm jegliches Gewicht. Sein kompletter Satz lautet: „Ich halte es für eine makabere, geschmacklose, aber letztendlich einfach nur symbolisch überspitzte Meinungsäußerung.“
Maas: Radikale Kommentare sind keine freie Meinungsäußerung
All jene, die angesichts solcher die Grenzen der Freiheitsrechte berührenden Ausfälle eines Einzelnen nicht zur Tagesordnung übergehen und über den Galgen berichten, diffamiert der Pegida-Chef auch diesmal wieder als „Lügenpresse“. Er macht es sich einfach, und das Traurige ist, dass ihm ein vieltausendköpfiger Chor noch unreflektiert zustimmen wird. Diese Menschen trampeln auf den demokratischen Freiheiten herum, ohne die auch keine Pegida-Demonstration stattfinden könnte.
Angela Merkel will nicht selbst juristisch gegen den unbekannten Galgen-Bastler vorgehen. Daraus die Schlussfolgerung zu ziehen, dass eine die Grenzen des menschlichen und politischen Anstands überschreitende Art der Meinungsäußerung nicht justiziabel ist, wäre aber falsch. Deshalb ermittelt die Staatsanwaltschaft Dresden gegen unbekannt. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) verwendet den Begriff „Volksverhetzung“. So etwas gehöre vor den Richter.
Apropos Volksverhetzung. Auch gegen Pegida-Gründer Bachmann wird ermittelt. Auslöser sind Facebook-Einträge des 42-Jährigen, in denen er Ausländer als „Viehzeug“, „Gelumpe“ und „Dreckspack“ diffamiert. Auch das hat mit Meinungsfreiheit nichts mehr zu tun.
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Hat die Augsburger Allgmeine da nicht etwas vergessen? Was ist mit der Guillotine bei der TTIP Demonstration? Wird da mit zweierlei Maß gemessen?
Die Meinungsfreiheit mißbraucht die deutsche Regierung!