Georg Schmid wird der Prozess gemacht
Der frühere CSU-Fraktionschef Georg Schmid muss sich von März an vor Gericht verantworten. Ihm droht eine Freiheitsstrafe wegen der Veruntreuung von 780.000 Euro.
Der ehemalige CSU-Fraktionschef Georg Schmid muss sich wegen nicht bezahlter Sozialabgaben und Steuerhinterziehung vor Gericht verantworten. Das Amtsgericht Augsburg hat die Anklage gegen den früheren Spitzenpolitiker aus Donauwörth zugelassen. Der Prozess beginnt am 2. März. Schmid ist der prominenteste Fall der sogenannten Verwandtenaffäre des bayerischen Landtags.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 61-Jährigen vor, er habe als Landtagsabgeordneter fast 22 Jahre lang seine Ehefrau Gertrud als Scheinselbstständige beschäftigt. Laut Anklage firmierte sie mit einem „Büro- und Schreibservice“ als eigenständige Unternehmerin, arbeitete aber tatsächlich ausschließlich für ihren Mann. Dadurch und durch die Beschäftigung einer weiteren Mitarbeiterin sollen die Sozialkassen um Beiträge von fast 350.000 Euro geprellt worden sein.
Rentenversicherung fordert von Georg Schmid 780.000 Euro
Die Staatsanwaltschaft listet in der Anklage 262 Fälle dieses „Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt“ auf. Jeder Monat seit Mai 1991 zählt als eigener Fall. Die Rentenversicherung fordert von Georg Schmid inklusive Säumniszuschlägen wegen des langen Zeitraums etwa 780.000 Euro zurück. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der frühere CSU-Politiker für beide Mitarbeiterinnen Sozialbeiträge hätte zahlen müssen. Schmids Frau ist in allen Fällen der Beihilfe angeklagt. Sie soll unzutreffende Rechnungen gestellt und ihren Mann auf diese Weise unterstützt haben.
Die Steuerhinterziehung fällt demgegenüber deutlich weniger ins Gewicht. Es handelt sich mehr um einen formalen Verstoß. Denn Gertrud Schmid hat regulär Einkommen- und Umsatzsteuer bezahlt. Nach dem Gesetz hätte Georg Schmid stattdessen aber für seine Frau Lohnsteuer abführen müssen. In der Summe fällt dies aber im Vergleich zu dem Veruntreuen der Sozialabgaben kaum ins Gewicht. Dem Finanzamt ist kaum ein Schaden entstanden.
Fall Georg Schmid: Urteil könnte schon am 25. März fallen
Amtsrichter Michael Nißl hat für den Prozess gegen die Eheleute Schmid fünf Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte demnach am 25. März fallen. Wenn es zu einer Verfahrensabsprache kommt, kann es auch schneller gehen. Ein sogenannter Deal ist derzeit aber noch nicht absehbar. Schmids Verteidiger Nikolaus Fackler wies die Vorwürfe gegenüber unserer Zeitung erneut zurück: „Ich gehe davon aus, dass das Beschäftigungsmodell des Ehepaares Schmid legal war.“ Betriebsprüfungen und die Veranlagung des Finanzamtes hätten über all die Jahre hinweg nichts anderes ergeben, so Fackler. Schmid selbst wollte sich nicht äußern.
Im Falle einer Verurteilung droht Georg Schmid eine Freiheitsstrafe, die aber wahrscheinlich zur Bewährung ausgesetzt werden würde. Schmid könnte dagegen Berufung beim Landgericht einlegen.
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