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Familienstreit
11.12.2018

Adoption verboten: Gericht serviert Kaffee-König Darboven ab

Albert Darboven (82) darf Andreas Jacobs (55) vorerst nicht adoptieren.
Foto: Axel Heimken, dpa

Der 82-jährige Patriarch will ausgerechnet einen Nachkommen des Jacobs-Clans adoptieren. Doch das ist gar nicht so einfach.

Es soll eine besondere Mischung werden: die Melange aus zwei deutschen Dynastien. Der legendäre Hamburger Kaffeekönig Albert Darboven will einen Nachkommen aus dem Bremer Jacobs-Clan adoptieren. Das wäre bitter für Darbovens leiblichen Sohn: Arthur Ernesto sieht schwarz für sein Erbe. Die Statuten des Unternehmens sehen klar vor, dass nur ein Familienmitglied die Firmenleitung übernehmen darf. Unglücklicherweise ist das Verhältnis des 82-jährigen Patriarchen zu seinem Stammhalter ziemlich abgekühlt, seit Arthur Ernesto den Kaffeehändler vor einiger Zeit verließ und eigene Geschäfte machte. Sogar aus der Firmenchronik sei er getilgt worden, beklagte der 54-Jährige kürzlich. Mit der Adoption von Andreas Jacobs würden seine Chancen, doch noch zum Zug zu kommen, weiter sinken.

Der leibliche Sohn von Darboven sieht schwarz für sein Erbe

Und so macht Arthur Ernesto Darboven also seit Monaten Stimmung gegen den drohenden Familienzuwachs. Am Dienstag nimmt die Geschichte dann eine überraschende Wendung. Das Amtsgericht Hamburg-Blankenese serviert Kaffeekönig Darboven senior kalt ab: Aus der Adoption wird vorerst nichts. In solchen Fällen müsse stets auf die Interessen der Kinder des Annehmenden und Anzunehmenden Rücksicht genommen werden, hieß es zur Begründung. Und im Interesse von Arthur Ernesto wäre ein neuer Bruder ganz sicher nicht. „Es handelt sich um eine Adoption aus rein wirtschaftlichen Gründen, was unabhängig von den konkreten Personen für mich schon mehr als zweifelhaft ist“, hatte er sich im Sommer empört – und damit einen veritablen Streit im Kaffee-Clan ausgelöst. Der dürfte nun wieder hochkochen. Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig. Albert Darboven bleibt ein Monat Zeit, um dagegen Beschwerde einzulegen.

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