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Hintergrund
02.02.2017

Geschiedene Katholiken haben wieder Chance auf Kommunion

Die deutschen Bischöfe folgen dem Papst nach monatelanger Diskussion.
Foto: dpa

Im Einzelfall dürfen wiederverheiratete geschiedene Katholiken doch wieder zu Kommunion und Beichte in der Kirche. Ein Augsburger Dekan spricht von "Versöhnung und Neuanfang".

Pfarrer Helmut Haug hat in den letzten Monaten mit vielen Menschen gesprochen. Was sie ihm erzählten, bewegte ihn zutiefst. Sie litten, teils seit Jahrzehnten, unter dem Eindruck, von der Kirche ausgeschlossen zu sein, erzählt er. „Es ist für mich erschütternd, Lebensgeschichten von menschlichem Leid zu erfahren, das nicht selten von der Kirche nicht geheilt, sondern noch verstärkt worden ist.“

Auch Geschiedene fühlten sich der katholischen Kirche zugehörig

Es waren Gespräche mit Katholiken, deren Ehe gescheitert war, die dann wieder standesamtlich heirateten, die sich der Kirche zugehörig fühlten – aber keine Kommunion und Beichte empfangen durften. Sie lebten in einer „irregulären Situation“, in einem Zustand schwerer Sünde, bekamen sie zu hören. Die Ehe sei unauflöslich.

Im April schließlich kam das Papst-Schreiben „Amoris laetitia“, am Mittwoch eine Stellungnahme der deutschen Bischöfe dazu. Was noch 2013 unmöglich erschien, ist künftig möglich und ganz im Sinne des Papstes: Im Einzelfall dürfen wiederverheiratete Geschiedene zu Kommunion und Beichte. Dekan Helmut Haug von der Augsburger Pfarrei St. Moritz sagt, es sei „bewegend, miterleben zu dürfen, wie jetzt Versöhnung und Neuanfang erfahren werden kann“.

Papst Franziskus machte Kommunion und Beichte für Wiederverheiratete erneut zum Thema

2013 hatte eine „Handreichung“ an alle Seelsorger des Erzbistums Freiburg für Schlagzeilen gesorgt. In ihr wurden Wege aufgezeigt, wie Wiederverheiratete mit offizieller Erlaubnis zur Kommunion gehen können. Die Empörung konservativer Kirchenvertreter erreichte schnell den Vatikan, und dort reagierte man verstimmt. Das Thema war damit bis auf Weiteres erledigt. Mit Papst Franziskus gelangte es allerdings wieder auf die Tagesordnung, wurde in zwei Synoden zu Ehe und Familie diskutiert, und ist bis heute umstritten geblieben.

Papst Franziskus brachte die Diskussion innerhalb er katholischen Kirche wieder ins Rollen.
Foto: Claudio Peri / Archiv (dpa)

Ob man wiederverheiratete Geschiedene zur Kommunion zulassen sollte, mag vielen wie eine Nebensächlichkeit erscheinen, für konservative Katholiken ist das Thema zentral. Eine Öffnung betrachten sie als Verwässerung der Kirchenlehre. Das erklärt, dass die Auseinandersetzung so erbittert geführt wird; dass sich vier Kardinäle – unter ihnen Joachim Meisner und der lange an der Universität Augsburg lehrende Kirchenhistoriker Walter Brandmüller – in bemerkenswerter Schärfe gegen den Papst stellten. In einem Brief warfen sie ihm vor, gegen die Lehre Johannes Paul II. zu verstoßen, und forderten eine Klarstellung seiner Aussagen. Franziskus hatte in „Amoris laetitia“ zwar keine konkreten Vorgaben gemacht, aber die Zulassung Wiederverheirateter zur Kommunion nicht ausgeschlossen. Er betonte die Bedeutung der Gewissensentscheidung aller Beteiligten und argumentierte für Einzelfallprüfungen. Die deutschen Bischöfe folgten ihm darin nach monatelanger kontroverser Diskussion.

Ein am Mittwoch erschienenes Interview von Kardinal Gerhard Ludwig Müller liest sich dennoch wie direkte Kritik: Der oberste Glaubenshüter der Kirche sagte, es sei nicht korrekt, dass viele Bischöfe „Amoris laetitia“ gemäß ihrer eigenen Vorstellung von der Lehre des Papstes auslegten. Der Augsburger Bischof Konrad Zdarsa hat sich im Gespräch mit dem Magazin „katholisch1.tv“, das zur bistumseigenen Mediengruppe Sankt Ulrich Verlag gehört, am Donnerstag angeschlossen: „Bischöfe haben den Papst nicht zu interpretieren.“

Am Tag nach Veröffentlichung der Stellungnahme scheint damit bereits der mühsam gefundene Kompromiss der Bischöfe aufzuweichen. Beim Zentralkomitee der deutschen Katholiken und der katholischen Reformbewegung „Wir sind Kirche“ stößt ihre Stellungnahme auf positive Reaktionen. Ebenso beim Familienbund oder beim Diözesanrat der Katholiken im Bistum Augsburg. Dessen Vorsitzende Hildegard Schütz spricht von einer „guten Entscheidung“, die Kirche werde dadurch menschlicher. In der Stellungnahme der Bischöfe heißt es: „Im Umgang mit den wiederverheiratet Geschiedenen muss deutlich werden, dass sie zur Kirche gehören.“ Unter bestimmten Voraussetzungen sei es für sie möglich, „die Sakramente der Versöhnung und der Eucharistie zu empfangen“.

Welchen Prozess sie nun genau zu durchlaufen haben? Und wer entscheidet, ob sie wieder Kommunion und Beichte empfangen dürfen? In deutschen Bistümern herrscht darüber am Donnerstag eine gewisse Ratlosigkeit. Es gibt kein einheitlich geregeltes Verfahren; Kirchenkenner gehen davon aus, dass die Ortskirchen zu jeweils eigenen Entscheidungen finden werden müssen.

Karl-Georg Michel, Sprecher des Bistums Augsburg, erklärt, dass es „in der seelsorglichen Verantwortung der Priester“ liege, Wiederverheiratete zur Kommunion zuzulassen. Bischof Zdarsa spricht von einer „immensen Verantwortung“ für seine Mitbrüder, „die nicht alle im gleichen Maße tragen und ertragen können“. Er befürchtet „Schnellschüsse“. "Leitartikel Seite 2

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Die Diskussion ist geschlossen.

03.02.2017

Aber Kirchensteuer dürfen natürlich auch Geschiedene gerne trotzdem bezahlen.