Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Türkei: Gesetzesänderung zu Sex mit Minderjährigen löst Streit aus

Türkei
17.08.2016

Gesetzesänderung zu Sex mit Minderjährigen löst Streit aus

Schwedens Außenministerin Margot Wallström schrieb auf Twitter: "Die türkische Entscheidung, Sex mit Kindern unter 15 zu erlauben, muss revidiert werden."
Foto: Bernd von Jutrczenka, dpa

Das Gericht in Ankara verlangt Änderungen im Gesetz. "Türkei erlaubt Sex mit Kindern unter 15 Jahren", lautete eine Schlagzeile im Ausland. Doch worum geht es wirklich?

Wenn es schiefläuft, dann gründlich. Die Türkei fühlt sich bei einem weiteren Thema vom Westen missverstanden: Sex mit Minderjährigen. Inzwischen wurden deswegen bereits Diplomaten aus Österreich und Schweden ins Außenministerium in Ankara einbestellt, was als energischer Protest gilt.

Auslöser waren zugespitzte Schlagzeilen: Auf dem Wiener Flughafen hieß es in einem elektronischen Newsticker, den das größte Boulevardblatt Österreichs, die Kronen-Zeitung betreibt: „Türkei erlaubt Sex mit Kindern unter 15 Jahren“. Nahezu wortgleich tauchte diese Formulierung in einer Botschaft auf, die Schwedens Außenministerin Margot Wallström im Kurznachrichtendienst Twitter verbreitete: „Die türkische Entscheidung, Sex mit Kindern unter 15 zu erlauben, muss revidiert werden.“

Die türkische Regierung reagierte erbost und ließ die Geschäftsträger der Botschaften beider Länder antreten, um ihnen ihren Protest vorzutragen. Der Vertreter Österreichs hörte sich das an, verwies indes auf die Pressefreiheit. Die gerügte Schlagzeile über den Vorfall im Flughafen verschwand dennoch.

Und das mit gutem Grund: Die Behauptungen der Kronen-Zeitung und von Wallström geben die juristischen Vorgänge nur ungenau wider. Tatsache ist zwar, dass der türkische Verfassungsgerichtshof bereits im Juli eine Bestimmung gekippt hat, wonach Sex mit einem Kind unter 15 Jahren in jedem Fall als „sexueller Missbrauch“ zu bestrafen ist. Sex mit Kindern bis 12 soll allerdings weiter ausnahmslos verboten bleiben. Das Parlament erhielt eine Frist von sechs Monaten für eine Neuregelung.

Sexuelle Handlungen mit Kindern in Deutschland verboten

Hintergrund ist, dass sich ein Bezirksgericht an die obersten Richter gewandt hatte, weil das Gesetz keinen Unterschied mache zwischen sexuellen Handlungen mit Kindern und sexuellen Handlungen mit Jugendlichen zwischen 12 und 15 Jahren, die dazu ihre „Zustimmung“ geben könnten. Offenbar ist damit auch Sex zwischen Gleichaltrigen angesprochen, der kein „Missbrauch“ sein müsse. Dieser Kritik schloss sich das Verfassungsgericht an und forderte den Gesetzgeber auf, bis Januar 2017 Korrekturen vorzunehmen.

Im Sexualstrafrecht ist es international nicht unüblich, dass zwischen Kindern und Jugendlichen unterschieden wird, allerdings variieren die Vorstellungen über die Altersgrenze zwischen Kind und Jugendlichem. Im deutschen Strafrecht sind sexuelle Handlungen mit einem Kind verboten. Es droht eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten und bis zu zehn Jahren. Als Kind gilt, wer jünger als 14 ist. Bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren hängt die Strafbarkeit sexueller Handlungen unter anderem vom „Näheverhältnis“ ab. Wenn etwa ein Erziehungs- oder Ausbildungsverhältnis besteht, kann es sich um „sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen“ handeln.

Sex mit Minderjährigen in der Türkei: Politischer Streit

Unproblematisch sind die in der Türkei geplanten Gesetzesänderungen aber nicht. Deswegen haben auch türkische Kinderschützer gegen das Urteil protestiert. Sie fürchten eine Schwächung des Schutzes vor Missbrauch und fordern, dass der Begriff „Kind“ bis zum Alter von 18 Jahren gelten soll.

Außerdem wurde die Befürchtung laut, eine Änderung des Gesetzes erleichtere Eheschließungen mit Kinderbräuten. Allerdings soll die gesetzliche Ehemündigkeit in der Türkei bei 18 Jahren bleiben. Von Gerichten kann diese auf 17 Jahre reduziert werden.

Die juristischen Fragen lieferten genügend Munition für einen internationalen politischen Streit. Das Haus von Außenminister Mevlüt Cavusoglu warf Österreich vor, gezielt falsch zu informieren. Der stellvertretende Ministerpräsident Mehmet Simsek hielt der Schwedin Wallström entgegen: „Sie sind völlig falsch informiert. Es gibt keine derartigen Dummheiten in der Türkei. Bitte informieren Sie sich.“ Doch die Politikerin aus Stockholm erhielt Unterstützung von ihrem Chef: Auch Schwedens Premierminister Stefan Löfven findet die Vorgänge in der Türkei „beunruhigend“.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

19.08.2016

Aha beunruhigende Vorgänge in der Türkei... und das von den toleranten Schweden... dass ich das noch erleben darf.... Aber wer Anderen der kehr zunächst vor der eigenen Tür... der "Abgeordnete Edathy" "Ob ich pädophil bin oder nicht - es geht Sie nichts an, was ich bin" Zitat Ende. Et ist nun mal so, ein gewisser Anteil einer Gesellschaft ist schwul/lesbisch pädophil sado/maso/sodomistisch etc. Problematisch wirds erst wenn die alle eine gesellschaftlich relevanten Gruppe unterwandern.

18.08.2016

Was für eine dämliche Bemerkung des türkischen Ministers. Warum stellt er es nicht einfach richtig. Bei wem sollen sich die Schweden denn informieren, wenn nicht bei ihm. Und wenn es eine Falschmeldung ist, hat er ja wahrscheinlich auch in Schweden das Recht, eine Gegendarstellung zu verlangen. Dass er das nicht macht und nur nebulös herumschwurbelt, ist hochverdächtig. Wenn es wirklich ganz anders wäre, hätten ein paar Worte gereicht, um es aufzuklären.

18.08.2016

"Kampagne" gegen Erdogan/Türkei ......... ?