Gewaltbereiten Islamisten soll Personalausweis entzogen werden
Gewaltbereite Islamisten, die nach Syrien oder in den Irak ausreisen, sind ein Problem. Dagegen hat sich nun das Bundesinnenministerium etwas einfallen lassen.
Gewaltbereiten Islamisten kann in Deutschland künftig der Personalausweis entzogen werden. Der Personalausweis kann den dschihadistischen Extremisten bis zu 18 Monate lang weggenommen werden. Das Bundesinnenministerium will mit dieser Maßnahme verhindern, dass radikalisierte Islamisten von Deutschland in die Kampfgebiete nach Syrien oder Irak ausreisen. Das geht aus einem Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Das RBB-Inforadio hatte als erstes über den Entwurf berichtet.
Terrorverdächtigen den Personalausweis entziehen
Die Unterbindung der Reisebewegungen sei im Kampf gegen dschihadistische Extremisten "von herausragender Bedeutung", heißt es lauf dem RBB-Bericht aus dem Bundesinnenministerium. Demnach soll der Entzug des Ausweises für einen Zeitraum von zunächst sechs Monaten möglich sein. Nach Ablauf der sechs Monate soll der Zeitraum zwei Mal jeweils um weitere sechs Monate verlängert werden können. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass radikalisierte Islamisten sich als Kämpfer der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) anschließen können.
Ersatz-Dokument für gewaltbereite Islamisten
Die Terrorverdächtigen soll dem Bericht zufolge ein Ersatz-Dokument bekommen, um sich in Deutschland trotzdem ausweisen zu können. Das Dokument soll jedoch einen Ausreise-Sperrvermerk enthalten und außerhalb Deutschlands nicht gültig sein. Eine Kennzeichnung des Personalausweises als Alternative lehnt das Innenministerium demnach ab. "Das nachträgliche Aufbringen eines permanenten manipulationssicheren Ausreisesperrvermerks auf bereits ausgegebene Personalausweise ist technisch nicht möglich", zitierte der RBB aus dem Gesetzentwurf.
Reisen von Terrorverdächtigen nach Syrien und Irak ein Problem
Sowohl im Inland als auch für deutsche Einrichtungen und Interessen im Ausland bestehe auf Grund der weltweiten Ereignisse "eine hohe abstrakte Gefährdung" durch dschihadistische Extremisten. Diese Gefährdung könne sich "jederzeit in Form von Anschlägen unterschiedlicher Dimension und Intensität realisieren"", heißt es dem Bericht zufolge in dem Gesetzentwurf weiter. Die Reisen von radikalisierten Islamisten nach Syrien oder den Irak seien dabei ein "zentrales Problem". Eine "besondere Gefahr" gehe dabei von "Rückkehrern mit Kampferfahrung und Kontakt zu dschihadistischen Gruppen" aus. afp/dpa/AZ
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