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Sterbehilfe
27.08.2014

Gibt es ein Recht auf den Tod? Patient Stefan Daniel will selbst bestimmen

Nicht allein gelassen werden. Das ist der Wunsch vieler todkranker Menschen. Wer ihnen beim Sterben hilft, macht sich aber unter Umständen strafbar.
Foto:  Oliver Berg (dpa)

Dürfen Ärzte unheilbar kranken Menschen helfen, zu sterben? Wir haben mit einem Patienten gesprochen, der selbst über seinen Abschied aus dem Leben bestimmen will.

Es begann mit Sehstörungen. Stefan Daniel war 25 Jahre alt, als bei ihm die Nervenkrankheit Multiple Sklerose diagnostiziert wurde. Mit seiner damaligen Freundin lebte er in Dießen am Ammersee und betrieb neben dem Zahnmedizinstudium Leistungssport – als Leichtathlet in Landsberg am Lech. Später zog er nach München, nach Hamburg, inzwischen wohnt er in Berlin.

Stefan Daniel ist jetzt 51 Jahre alt, Diplompsychologe und Fotograf. Er hat ein Buch geschrieben. „Hoffnung, vergangen. Aber, Collage eines Lebens“, heißt es. Seine Krankheit hat ihn in den Rollstuhl gezwungen. Sie ist nicht heilbar. Stefan Daniels linker Arm und seine Hand zittern so sehr, dass er sie als „funktionslos“ bezeichnet. Irgendwann wird er nicht mehr sehen und auch nicht mehr sprechen können.

„Würdevoll ist es für mich, wenn ich so sterben kann, wie ich mir das vorstelle“, sagt Stefan Daniel. „Ein paar Gramm Natrium-Pentobarbital“ – ein Schlafmittel, das in der Tiermedizin zum Einschläfern von Tieren verwendet wird – sollen es ihm ermöglichen, „in aller Stille zu verschwinden“, erzählt er.

Die meisten "Sterbehilfe-Touristen" kommen aus Deutschland

In der Schweiz werden auf diese Weise seit Jahren Menschen in den Freitod begleitet. Einer kürzlich in Großbritannien veröffentlichten Studie zufolge hat sich die Zahl der Menschen, die dort von 2008 bis 2012 Sterbehilfe in Anspruch nahmen, verdoppelt. Die meisten der 611 „Sterbehilfe-Touristen“ kamen aus Deutschland. Als einen der Hauptgründe für die Reise in die Schweiz haben die Autoren der Studie – noch vor Krebs – neurologische Erkrankungen wie Multiple Sklerose oder Parkinson ausgemacht.

Nach der Sommerpause wird der Bundestag über eine Neuregelung der Sterbehilfe debattieren. Die Abgeordneten werden eine schwierige Entscheidung treffen müssen, es wird wohl eine hoch emotionale Debatte geben. Das Wort „Tabubruch“ dürfte oft zu hören sein. Die Abgeordneten werden allein ihrem Gewissen verpflichtet sein, der sogenannte Fraktionszwang soll aufgehoben werden.

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Die Bundesärztekammer verbietet Beihilfe zum Suizid

Erst im Herbst 2015 soll dann ein Gesetz verabschiedet werden und für mehr Klarheit und Rechtssicherheit sorgen. Denn Beihilfe zum Suizid ist in Deutschland nicht strafbar, Ärzten aber von der Bundesärztekammer verboten – nicht jedoch in allen Landesberufsordnungen. Damit hängt es vom Bundesland ab, in dem ein Arzt wohnt, ob er berufsrechtlichen Folgen fürchten muss.

Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will nun Ärzten oder Vereinen eine organisierte Suizidbeihilfe verbieten. Er sehe die Gefahr, dass die organisierte Sterbehilfe als Behandlungsvariante neben andere trete, argumentiert er. SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach dagegen will zumindest Ärzten in Deutschland die Beihilfe zum Suizid gestatten: „Ich halte ein striktes Verbot der Sterbehilfe für nicht zeitgemäß“, sagt er. „Zunächst einmal muss klar sein, dass jede Form der kommerziellen Sterbehilfe untersagt wird“, fügte er jedoch hinzu. „Darüber hinaus müsse der Sterbewillige an einer unheilbaren Krankheit leiden, gleichzeitig aber geistig so klar sein, dass er seine Wünsche formulieren kann.“ Der CDU-Politiker und evangelische Pfarrer Peter Hintze hält es sogar für ein Gebot der Nächstenliebe, die ärztliche Beihilfe zum Suizid zu erlauben.

Wie er sterben will, hat Stefan Daniel noch nicht entschieden

Wie sein Abschied aussehen soll, hat sich Stefan Daniel noch nicht überlegt. Im Augenblick überwiege bei ihm der Wille zum Leben. Doch wenn es so weit sei, kenne er einen Arzt, der ihm helfen werde, das tödliche Medikament zu spritzen.

Die Ärzte stecken in einer Zwickmühle: Einerseits zeigt eine Repräsentativbefragung deutscher Mediziner durch das Allensbach-Institut aus dem Jahr 2010, dass die Hälfte der Hausärzte mit Patienten konfrontiert ist, die sie um Hilfe beim Suizid bitten. Andererseits gibt es da die eindeutige Festlegung der Bundesärztekammer. Elke Baezner ist Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben. Sie sagt: „Wenn der ärztlich begleitete Suizid in Deutschland unter Strafe gestellt wird, wäre das verheerend.“ Dadurch würden Sterbewillige erst recht gezwungen, sich auf dem Schwarzmarkt an zwielichtige Anbieter zu wenden. Und wer es sich leisten könne, werde in Länder wie die Schweiz gehen, um sich dort umzubringen.

In der Schweiz ist aktive Sterbehilfe zwar grundsätzlich verboten, die Hilfe zum Suizid für Mediziner bleibt aber straffrei, falls sie „ohne Eigennutz“ geschieht. Vorausgesetzt, der Suizidwillige macht den letzten Schritt selbst. Damit sind geistig verwirrte oder im Koma liegende Patienten ausgeschlossen. Auf dieser Grundlage bieten Vereine wie „Exit“ und „Dignitas“ eine Suizidbegleitung an. Die Verfechter dieser Form der Sterbehilfe argumentieren mit dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen. „Wenn Gott uns unseren klugen Kopf gegeben hat, dann hat er mir auch die Freiheit gegeben, die Verantwortung für mein Leben selbst in die Hand zu nehmen“, sagt Baezner.

Über das Geschenk des Lebens darf der Mensch nicht eigenhändig verfügen

Die Kirchen sehen das anders: Über das Geschenk des Lebens dürfe der Mensch nicht eigenmächtig verfügen. „Das bedeutet nicht, dass ein Mensch dazu verdammt sein muss, auf unabsehbare Zeit zu leiden“, betont der katholische Augsburger Weihbischof Anton Losinger. Durch die moderne Palliativmedizin könnten Leiden minimiert werden. Wichtig sei, „den Sterbenden in dem letzten, vielleicht wichtigsten Abschnitt des Lebens, liebevoll zu begleiten“. Aus seiner Sicht wählten die meisten Menschen den Freitod, weil sie Angst vor Schmerzen hätten, oder weil sie als Pflegefall ihren Angehörigen nicht zur Last fallen wollten. Losinger will vermeiden, dass sich ein Todkranker dafür rechtfertigen muss, wenn er noch eine teure Therapie in Anspruch nehmen will – anstatt sich umzubringen.

Stefan Daniel hat mit seiner Lebensgefährtin ausgiebig über seine Suizidpläne gesprochen. „Sie will mich nicht gehen lassen“, sagt er. Doch sie würde ihn unterstützen. Aus Liebe. So hält es auch Nikolaus Schneider, der scheidende Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland. Er bekannte, er würde seine krebskranke Frau in die Schweiz begleiten, wenn diese dort Sterbehilfe in Anspruch nehmen wolle. Damit fachte er nicht nur in den Kirchen die Debatte neu an.

Stefan Daniel hat sich entschieden: Er will selbst bestimmen, wann ein Weiterleben für ihn keinen Sinn mehr mache. „Für mich ist das Freiheit“, sagt er. Ob oder wie ihm diese Freiheit in Deutschland gewährt wird, liegt nun an den Bundestagsabgeordneten.

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