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  3. Bundeswehr: Haftbefehl gegen mutmaßlichen Komplizen von Franco A. aufgehoben

Bundeswehr
05.07.2017

Haftbefehl gegen mutmaßlichen Komplizen von Franco A. aufgehoben

Der Fall des Oberleutnants Franco A. sorgte deutschlandweit für Empörung.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Symbolbild)

Der Fall des rechtsextremen Oberleutnant Franco A. rief bundesweit Empörung hervor. Der Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Komplizen wurde nun aufgehoben.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Haftbefehl gegen einen Mitbeschuldigten des rechtsextremen Oberleutnants der Bundeswehr Franco A. aufgehoben. Es gebe keinen dringenden Verdacht, dass der Beschuldigte an dem Diebstahl einer Pistole beteiligt gewesen sei, begründete der BGH seine Entscheidung am Mittwoch.

Der Soldat Maximilian T. war Mitte Mai festgenommen worden, weil er verdächtigt wurde, am Diebstahl einer Pistole vom Typ P8 im Sommer 2014 nach einem Schießtraining auf dem Truppenübungsplatz im bayerischen Grafenwöhr beteiligt gewesen zu sein.

Der seit Ende April inhaftierte Oberleutnant A. hatte sich monatelang als syrischer Flüchtling ausgegeben und offenbar einen Anschlag geplant. Mit der fiktiven Identität sollte der Verdacht offenbar auf Asylbewerber gelenkt werden. afp

Einen ausführlichen Bericht über den Fall Franco A. lesen Sie hier: Fall Franco A. weitet sich aus 

Einen Kommentar dazu, was sich in der Bundeswehr ändern muss, lesen Sie hier.

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