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  3. Tränenausbruch vor Merkel: Happy End für das Flüchtlingsmädchen Reem

Tränenausbruch vor Merkel
04.09.2015

Happy End für das Flüchtlingsmädchen Reem

Angela Merkel tröstete das Flüchtlingsmädchen Reem, das aus Angst abgeschoben zu werden, in Tränen ausbrach. Die Bundeskanzlerin wurde dafür kritisiert.
Foto: NDR/dpa

Es war ein ganz besonderes Treffen: Flüchtlingsmädchen Reem begegnet in Rostock Merkel - und bricht in Tränen aus. Nun sieht es nach einem Happy End für die 14-Jährige aus.

Als die 14-jährige Reem bei einer Diskussion mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in Tränen ausbrach, rührte das im Juli weltweit die Menschen. Nun kann das Palästinensermädchen aufatmen. Das Flüchtlingskind hat gute Chancen auf eine gesicherte Existenz in Deutschland.

Wie die Deutsche Presse-Agentur am Freitag aus dem Rostocker Rathaus erfuhr, haben die 14 Jahre alte Reem und ihr Vater zunächst eine bis März 2016 befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Diese Erlaubnis werde halbjährlich überprüft. Es sei davon auszugehen, dass die Behörden bei den kommenden Prüfungen zu keinem anderen Ergebnis kommen werden. Die endgültige Klärung erfolge spätestens zum März 2017. 

Ist die Existenz von Reem und ihrer Familie gesichert?

In den Amtsstuben herrsche Optimismus, dass am Ende eine gesicherte Existenz für Reem und ihre Familie in Deutschland stehen werde, hieß es. Für die Mutter und den jüngeren Bruder Reems würden derzeit noch weitere Dokumente aus dem Libanon benötigt. Die beiden seien jedoch durch die vorläufige Aufenthaltserlaubnis für Reem und ihren Vater vor einer Abschiebung geschützt.

Der Berliner Rechtsanwalt Hans-Eberhard Schultz bestätigte am Freitag die Informationen aus dem Rathaus. Er vertritt inzwischen die Interessen Reems und ihrer Familie. "Ich bin sehr erfreut über die Entwicklung, die keineswegs sicher war", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Er will das Mädchen nun auch bei Medienanfragen beraten und dafür sorgen, dass es nur in Gegenwart von Übersetzen und Vertrauten mit Pressevertretern redet. Der Rummel habe in den vergangenen Wochen viel Energie gekostet. "Es gilt nun zunächst, Ruhe in die Sache bringen", sagt er. Darüber, dass das Mädchen von dem Menschenrechtsanwalt Schultz vertreten wird, hatte zunächst die "Süddeutsche Zeitung" (Donnerstag) berichtet.  Wie ein weinendes Mädchen Angela Merkel in Not bringt

Mitten in Merkels Antwort brach Reem in Tränen aus

Die Kanzlerin und Reem waren Mitte Juli beim Bürgerdialog "Gut leben in Deutschland" in der Rostocker Paul-Friedrich-Scheel-Schule aufeinandergetroffen. Dabei hatte die teilweise gelähmte Reem, die seit vier Jahren in Rostock lebt, von ihrem Schicksal und dem ihrer Familie berichtet. "Es ist wirklich sehr unangenehm, zuzusehen wie andere das Leben genießen können und man es selber halt nicht mitgenießen kann", hatte sie in bestem Deutsch gesagt. "Ich weiß nicht, wie meine Zukunft aussieht."  Pressestimmen zu Merkel und dem Mädchen: "Akt der Verzweiflung"

Merkels hatte in ihrer Antwort auf die Gesetzeslage und die vielen Zehntausend Flüchtlinge verwiesen, die nach Europa kommen wollen. "Und wenn wir jetzt sagen: Ihr könnt alle kommen und Ihr könnt alle aus Afrika kommen (...) Das können wir auch nicht schaffen." Mitten in der Antwort war Reem in Tränen ausgebrochen. Merkel war mit den Worten "Ooch komm, das hast du doch prima gemacht" zu ihr gegangen und hatte ihr die Wange gestreichelt. 

Über die Geste und das Schicksal Reems war unter dem Hashtag #merkelstreichelt im Internet heftig diskutiert worden. Die Kanzlerin wurde teils als hartherzige oder abgezockte Frau beschimpft. Viele andere jedoch zeigten auch Verständnis für Merkel, da sie es vermieden habe, sich persönlich einzuschalten und so für Reem einen Präzedenzfall zu schaffen.

Merkel verteidigte sich damals auch gegen die Kritik: "Ich glaube (...), dass es wichtig ist, wenn eine Bundeskanzlerin mit Menschen diskutiert, wo sie die Sachlage nicht ganz genau kennt, dass ich da nicht sage: Weil Du gerade die Bundeskanzlerin getroffen hast, ist aber Dein Schicksal schneller zu lösen als das von vielen, vielen anderen", sagte Merkel. "Trotzdem möchte man ein weinendes Mädchen trösten. Aber ich kann dadurch nicht die Rechtslage verändern." Joachim Mangler, dpa/AZ

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