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Bundessozialgericht
12.12.2013

Hartz IV für EU-Ausländer: Heute fällt das Urteil

Blick auf den Haupteingang des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel.
Foto: Uwe Zucchi (dpa)

Wenn EU-Bürger in Deutschland Arbeit suchen, haben sie dann auch Anspruch auf Hartz-IV?Diese Frage will am Donnerstag das Bundessozialgericht in Kassel beantworten.

Zuvor waren sich zwei Landessozialgerichte (LSG) in der Frage uneins. Nachdem Richter in Nordrhein-Westfalen einen Anspruch bejaht hatten, entschied das LSG Niedersachsen-Bremen, dass die Kommunen in einer Notlage nur die Rückreisekosten und bis dahin erforderliche Überbrückungsleistungen zahlen müssen.

Im Fall vor dem BSG geht es um eine in Bosnien geborene Schwedin und ihre Kinder. Sie hatte vom Jobcenter Berlin-Neukölln zunächst Hartz IV bekommen, die Bewilligung hob das Jobcenter aber später auf. Dagegen klagte die Frau.

Nach geltendem Recht haben EU-Bürger, die nach Deutschland einwandern und Arbeit suchen, kein Recht auf Fürsorgeleistungen. Das Gericht in NRW hatte entschieden, dass dieses Ausschlusskriterium nicht mehr gilt, weil die Kläger sich bereits ein Jahr in Deutschland aufhielten.

Es geht um das Diskriminierungsverbot

In dem Bremer Fall entschied dagegen das LSG Celle, der Ausschluss von Leistungen verstoße nicht gegen das europarechtliche Diskriminierungsverbot. Der Gesetzgeber habe EU-Bürger bewusst davon ausgeschlossen, um Sozialtourismus zu verhindern.

Vor allem in Deutschland lebende und vergeblich Arbeit suchende Rumänen und Bulgaren sind von dem Rechtsstreit betroffen. Nach Angaben des LSG in Essen handelt es sich um eine wesentliche Grundsatzfrage, die bundesweit etwa 130 000 Personen betrifft. dpa

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