Jetzt wird der NPD der Geldhahn abgedreht
Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat sind fest entschlossen, der NPD den Geldhahn abzudrehen. Damit folgen sie einem Weg, den das Bundesverfassungsgericht vorgegeben hat.
Die hessische Stadt Büdingen nordöstlich von Frankfurt am Main war einfach zu schnell. Vier Vertreter der NPD sitzen in der Stadtverordnetenversammlung. Doch ein Beschluss des Gremiums unter Berufung auf das NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar, dass Fraktionen „aus Vertretern erkennbar verfassungsfeindlicher Parteien oder Vereinigung“ kein Geld mehr aus der Stadtkasse erhalten sollen, scheiterte vor Gericht. Die NPD klagte und bekam recht. Die Satzungsänderung verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, argumentierte der Hessische Verwaltungsgerichtshof.
Doch der Sieg vor Gericht hilft der NPD nicht weiter. Weder in Büdingen noch sonst wo in Deutschland. Denn Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat sind fest entschlossen, der Partei den Geldhahn abzudrehen und die Zahlungen im Rahmen der staatlichen Parteienfinanzierung einzustellen. So sollen noch vor der Bundestagswahl im September das Grundgesetz sowie weitere Gesetze im Bereich des Wahl- und Parteienrechts geändert werden.
Bundesverfassungsgericht erklärte NPD für verfassungsfeindlich
Es sei ein „nur schwer erträglicher Zustand“, eine vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich eingestufte Partei mit Steuermitteln zu unterstützen, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) am Freitag in Berlin. Daher habe er eine mit Justizminister Heiko Maas (SPD) und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) abgestimmte „Formulierungshilfe“ für das notwendige Gesetzgebungsverfahren an die Spitzen der Regierungsfraktionen CDU, CSU und SPD übersandt. Diese können nun sehr schnell die entsprechenden Gesetze aus der Mitte des Parlaments einbringen. Ähnlich drückte es auch Maas aus. „Feinde der Demokratie muss der Staat nicht finanzieren.“ Steuermittel für die NPD seien eine „staatliche Direktinvestition in rechtsradikale Hetze“. Daher nehme man die Andeutungen des Verfassungsgerichts zum Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung „sehr ernst“.
In der Tat hatten die Hüter der Verfassung am 17. Januar zwar den Antrag der Bundesländer, die NPD zu verbieten, abgelehnt, da die Partei insgesamt zu schwach und zu unbedeutend sei, um ihre Ziele zu erreichen. Gleichzeitig aber stellten sie fest, dass die NPD eindeutig verfassungsfeindlich sei. In der mündlichen Begründung wies Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle ausdrücklich darauf hin, dass es „andere Reaktionsmöglichkeiten“ gebe, um die Partei zu bekämpfen, so den Entzug der staatlichen Mittel. Nach geltendem Gesetz bekommen Parteien Unterstützung, wenn sie bei der letzten Bundestags- oder Europawahl mindestens 0,5 Prozent oder bei einer Landtagswahl mindestens 1,0 Prozent der abgegebenen Stimmen erhalten haben; für die ersten vier Millionen Stimmen sind es ein Euro pro Stimme, ab dann 83 Cent.
Für Grundgesetz-Änderung sind jeweils Zwei-Drittel-Mehrheiten notwendig
2015 bekam die NPD auf diese Weise 1,3 Millionen Euro aus der Staatskasse – das ist ein Anteil von rund 40 Prozent des Parteietats von rund 2,9 Millionen Euro. Wegen der Abgabe falscher Rechenschaftsberichte musste die NPD allerdings in der Vergangenheit eine erhebliche Summe zurückzahlen. Dies brachte die Partei an den Rand der Zahlungsfähigkeit.
Für die Änderung des Grundgesetzes sind jeweils Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat notwendig. Die Länderkammer hatte schon im März eine Resolution Niedersachsens einstimmig angenommen, in der eine Gesetzesinitiative gefordert wurde, um die NPD und andere verfassungsfeindliche Parteien künftig von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen.
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