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  3. China: Journalistin Gao Yu kommt in China unter Auflagen frei

China
26.11.2015

Journalistin Gao Yu kommt in China unter Auflagen frei

Gao Yu, hier ein Archivbild, darf aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustand das Gefängnis in China verlassen. Zu einem spätere Zeitpunkt kann sie jedoch wieder inhaftiert werden.
Foto: Filip Singer (dpa)

Die Deutsche-Welle-Jornalistin Gao Yu ist vorübergehend aus dem Gefängnis in China entlassen worden. Sie leidet an Herzproblemen.

Vorläufige Wende im Fall der in China inhaftierten Deutsche-Welle-Journalistin Gao Yu: Die 71-Jährige soll nun außerhalb des Gefängnisses wegen "schwerer Krankheit" behandelt werden, wie ihr Anwalt Mo Shaoping am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP sagte. Das entschied ein Gericht in Peking, nachdem am Morgen zunächst eine Reduzierung der Haftstrafe von sieben auf fünf Jahre beschlossen wurde. Eine Rückkehr ins Gefängnis ist aber nicht ausgeschlossen.

Gao werde ermöglicht, Zeit mit ihrer Familie zu verbringen, sagte Mo. Sie könnte aber demnach bei einer Besserung ihres Zustands zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurück ins Gefängnis gebracht werden, um den Rest der fünfjährigen Haftstrafe abzusitzen. Zwar sei es "eine gute Sache", dass Gao angesichts ihres fortgeschrittenen Alters und ihres schlechten Gesundheitszustands ihre Strafe nun außerhalb des Gefängnisses verbüßen könne, dennoch sei sie noch kein freier Mensch.

Gao Yu leidet seit Inhaftierung an Herzproblemen

Chinas staatliche Nachrichtenagentur Xinhua bestätigte die Haftentlassung unter Auflagen. Die Entscheidung sei getroffen worden, weil Gao in einer im Geheimen abgehaltenen Anhörung in dem Berufungsverfahren "geständig" gewesen sei. Der Anwalt führte dies jedoch auf einen "Deal" zurück.

Am Morgen hatte das Gericht zunächst in einer äußerst kurzen Sitzung, an der keine ausländischen Journalisten und Diplomaten teilnehmen durften, eine Verringerung der Haftstrafe von sieben auf fünf Jahre beschlossen. Die seit 18 Monaten inhaftierte Journalistin leidet seit ihrer Inhaftierung unter Herzproblemen.

Gao war im April wegen der illegalen Weitergabe von Regierungsunterlagen an Ausländer zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Berichten zufolge ging es um ein internes Papier der regierenden Kommunistischen Partei. Darin sei zu einer entschiedenen Unterdrückung abweichender Meinungen aufgerufen worden. Außerdem sei vor Demokratien nach westlichem Vorbild, unabhängigen Medien, universellen Definitionen von Menschenrechten und Kritik an der historischen Bilanz der Kommunistischen Partei gewarnt worden.

Gao war bereits nach der blutigen Niederschlagung der Proteste auf dem Pekinger Tiananmen-Platz im Jahr 1989 festgenommen worden. In den 90er Jahren wurde sie für ihre politischen Schriften ebenfalls wegen des "Verrats von Staatsgeheimnissen" für sechs Jahre ins Gefängnis gesteckt. Ende April 2014 wurde Gao vor dem 25. Jahrestag der Tiananmen-Proteste mit Dutzenden anderen Regierungskritikern vorübergehend festgenommen.

Gao Yu  auf der Liste der 50 "Helden der Weltpresse"

Das International Press Institute setzte Gao im Jahr 2000 auf seine Liste der 50 "Helden der Weltpresse". Die USA forderten ihre sofortige Freilassung, die EU rief Peking zu einer Überprüfung des Prozesses auf. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International verlangte ebenfalls erneut die bedingungslose Freilassung der Journalistin.

Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Christoph Strässer (SPD), forderte die chinesische Führung auf, alle Menschen freizulassen, "die wie Gao Yu friedlich von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen".

Der Intendant der Deutschen Welle, Peter Limbourg, hatte die Reduzierung der Haftstrafe am Morgen zunächst als "geradezu zynisch" bezeichnet, äußerte sich später aber erleichtert über die vorläufige Haftentlassung. Er freue sich, "dass die chinesische Führung am Ende doch ein Einsehen gehabt" habe. afp /Tom HANCOCK

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