Justiz prüft Ermittlungen gegen Georg Schmid - Winter tritt zurück
Der Staatsanwaltschaft Augsburg liegen Anzeigen gegen den Landtagsabgeordneten wegen Scheinselbstständigkeit seiner Ehefrau vor. Auch Georg Winter zog gestern Abend Konsequenzen.
In der Affäre um die Anstellung seiner Ehefrau droht dem früheren CSU-Fraktionschef Georg Schmid nun auch Ärger mit der Justiz. Die Staatsanwaltschaft Augsburg bestätigte unserer Redaktion, dass mehrere Strafanzeigen gestellt worden sind. Der Justiz liegen „jedenfalls drei Anzeigen“ vor, die sich gegen den CSU-Landtagsabgeordneten und dessen Ehefrau richten, sagte Oberstaatsanwalt und Sprecher Matthias Nickolai. „Wir prüfen die strafrechtliche Relevanz“, fügte er hinzu. Gegenstand der Strafanzeigen sei Scheinselbstständigkeit.
Georg Winter tritt zurück
Auch der unter Druck geratene CSU-Abgeordnete Georg Winter zog gestern Konsequenzen. Der Abgeordnete aus Höchstädt im Kreis Dillingen legte am Abend seinen Posten als Chef des Haushaltsausschusses nieder. Winter hatte Ende 2000 seine beiden damals 13- und 14-jährigen Söhne unter Vertrag genommen und offenbar viele Jahre als Mitarbeiter honoriert.
Im Fall Schmid hat unter anderem der FDP-Bundestagskandidat und Rechtsanwalt Andreas Schwarzer aus dem Wahlkreis Fürstenfeldbruck-Dachau Strafanzeige erstattet. Er befürchte eine steigende „Frustration bei den Wählern“, sagte Schwarzer unserer Redaktion. Man könne diese „Selbstbedienungsmentalität“ nicht hinnehmen.
Georg Schmid räumt persönliche Fehler ein
Schmid hatte eingeräumt, als Landtagsabgeordneter seiner Frau auf Kosten der Landtagskasse bis zu 5500 Euro plus Mehrwertsteuer im Monat gezahlt zu haben. Rund 23 Jahre war sie offenbar über einen Werkvertrag als seine Mitarbeiterin im Stimmkreisbüro tätig. Schmid räumte zuletzt ein, einen persönlichen Fehler gemacht zu haben.
Zu den nun vorliegenden Anzeigen wegen Verdachts auf Scheinselbstständigkeit sagte Schmid am Sonntag dem Bayerischen Rundfunk, es habe vor drei Jahren eine Prüfung gegeben. „Da hat es geheißen, es ist alles in Ordnung“, so Schmid. „In den drei Jahren hat sich eigentlich nichts geändert.“ Die Anzeigen seien aber nun da – und müssten entsprechend rechtlich bewertet werden. Er und seine Frau würden alles tun, damit dies in den nächsten Tagen entsprechend geschehe.
Deutsche Rentenversicherung entscheidet über Scheinselbststädnigkeit
Ob eine Scheinselbstständigkeit vorliegt, entscheidet allgemein die Deutsche Rentenversicherung in Berlin, erklärt der Augsburger Rechtsanwalt Audris Oliver Laukaitis. Entscheidende Punkte seien beispielsweise, ob es nur einen Auftraggeber gibt oder ob der Betroffene selbst Angestellte hat, sagt der Fachmann für Arbeitsrecht. Betroffene können bei der Rentenversicherung prüfen lassen, ob sie scheinselbstständig sind. Die Rentenversicherung selbst prüft alle vier Jahre prinzipiell alle regulären Arbeitgeber, ob sie die Sozialabgabenpflicht erfüllen.
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