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Urteil zum Adoptionsrecht
20.02.2013

Karlsruhe stärkt Homosexuelle in ihren Rechten

Das Bundesverfassungsgericht hat sein Urteil gesprochen: Homosexuelle können künftig das Adoptivkind ihres Lebenspartners auch adoptieren.
Foto: Archiv dpa

Mit dem Urteil aus Karsruhe rückt die Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe in greifbare Nähe. Noch in diesem Jahr könnte eine weitere rechtliche Hürde fallen

Das Urteil der Verfassungsrichter gilt als wegweisend: Die Gleichstellung von Homosexuellen in einem wesentlichen Punkt des Adoptionsrechts ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur völligen Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften und Ehepaaren. Homosexuelle können künftig das Adoptivkind ihres Lebenspartners auch adoptieren.

Noch in diesem Jahr könnte eine weitere große Hürde auf dem Weg zur Gleichstellung fallen: der Unterschied von Lebenspartnerschaften und Ehepaaren im Steuerrecht. Mit einer Entscheidung aus Karlsruhe zum Ehegattensplitting wird noch in diesem Jahr gerechnet. Finanzminister Wolfgang Schäuble muss sich dann womöglich auf Steuerausfälle in Millionenhöhe gefasst machen. Zumindest legt das gestrige Urteil nahe, dass die Bundesverfassungsrichter auch in diesem Punkt Gleichbehandlung fordern könnten.

Benachteiligung der Lebenspartnerschaft nicht gerechtfertigt

Vize-Gerichtspräsident Ferdinand Kirchhof betonte in der Urteilsbegründung, dass ohne einen „gewichtigen Sachgrund“ die Benachteiligung der Lebenspartnerschaft nicht gerechtfertigt werden kann. Die Berufung auf den „besonderen Schutz der Ehe“ reiche dafür jedenfalls nicht aus.

Die bisherige Adoptionsrechtsregelung verstoße gegen den Gleichheitssatz, sowohl aus der Perspektive des Kindes als auch des adoptionswilligen Partners, betonte Kirchhof. Eine Lebenspartnerschaft sei „auf Dauer angelegt und durch eine verbindliche Verantwortungsübernahme geprägt wie eine Ehe“. Man könne deshalb auch davon ausgehen, „dass die behüteten Verhältnisse einer eingetragenen Lebenspartnerschaft das Aufwachsen von Kindern ebenso fördern können wie die einer Ehe“. Bedenken, dass das Wohl des Kindes Schaden nehmen könnte, seien in „der ganz überwiegenden Zahl“ von Sachverständigen zurückgewiesen worden.

Neuregelung dient dem Kindeswohl

Die Rechtspsychologin Anja Kannegießer war eine der Experten, die das Gericht zurate gezogen hat. Sie sagt, eine Neuregelung des Adoptionsrechts diene „auf jeden Fall“ dem Kindeswohl. „Aus der Sicht des Kindes ist das ein richtiger und wichtiger Schritt“, davon könne ein Kind nur profitieren. Etwa 4000 gleichgeschlechtliche Partnerschaften mit minderjährigen Kindern gibt es laut dem Familienreport des Familienministeriums in Deutschland. Zum Vergleich: Insgesamt leben rund acht Millionen Familien mit Kindern unter 18 Jahren in der Bundesrepublik.

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Die Psychologin betont, man könne nicht pauschal sagen, ob Kindern in Regenbogenfamilien etwas fehle. „Denn Kinder nehmen Eltern in der Geschlechterrolle gar nicht so stark wahr.“ Wichtiger seien Liebe und Verständnis zwischen den Eltern, das Verhältnis der Eltern zum Kind und die Ressourcen in der Familie. Auch unter Anfeindungen oder Hänseleien in der Schule und im Umfeld würden diese Kinder eher selten leiden: „Diese Kinder sind in der Regel von anderen Kindern anerkannt, sie sind gut integriert.“ Außerdem sei nicht bekannt, dass die Kinder in der Ausprägung ihrer sexuellen Entwicklung beeinflusst würden.

Konservativer Flügel von CDU und CSU kämpft für Privileg der Ehe

Andere Stimmen kommen aus der Union. Vor allem der konservative Flügel der CDU/CSU-Fraktion kämpft für das Privileg der Ehe. „Eine Adoption ist ein massiver Einschnitt für ein Kind, das von seinen biologischen Eltern getrennt wird und in ein vollständig neues Umfeld kommt“, sagt die CDU-Rechtsexpertin Andrea Voßhoff. „In dieser für die Entwicklung äußerst sensiblen Situation sollte der Gesetzgeber dafür sorgen, dass ein Kind eine Familienkonstellation mit Mutter und Vater vorfindet.“

Diese Ansicht sorgt jetzt für Streit in der Regierungskoalition: Die FDP drängt, genau wie die Oppositionsparteien, darauf, gleichgeschlechtliche Partner in allen Belangen Ehepaaren gleichzustellen. Ihre Partei wolle nun das volle Adoptionsrecht für Homosexuelle, sagt FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

Initiative zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe

Die Oppositionsparteien werfen der Regierung eine Blockadepolitik vor. Offenbar wollen die rot-grünen Bundesländer ihre Mehrheit im Bundesrat nutzen, um weitere rechtliche Ungleichheiten zu beseitigen. Hamburgs SPD-Justizsenatorin Jana Schiedek kündigte an, eine Initiative zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe zu starten.

Auch auf europäischer Ebene wurden die Rechte von Schwulen und Lesben gestärkt: Der Europäische Gerichtshof in Straßburg gab einer lesbischen Frau aus Österreich recht, die das leibliche Kind ihrer Partnerin adoptieren wollte. Die österreichischen Gerichte hatten ihr das verwehrt. mit dpa, epd, afp

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