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Krankenkassen
29.08.2015

Kassenbeiträge: Gesundheitsminister will Arbeitgeber nicht stärker belasten

Gesundheitsminister Gröhe hat sich zurückhaltend zum SPD-Vorstoß geäußert, die Gesundheitsfinanzierung wieder hälftig auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu verteilen.
Foto: Jens Büttner (dpa)

Zum SPD-Vorstoß für eine wieder stärkere Einbeziehung der Arbeitgeber zur Finanzierung der Gesundheitskosten äußert sich Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe eher zurückhaltend.

Die gut gefüllten Sozialkassen seien ein Resultat einer guten Entwicklung am Arbeitsmarkt, sagte Gröhe am Samstag in Berlin: "Die zu erhalten, ist die Entscheidung, auch den Arbeitgeberbeitrag einzufrieren." Er ergänzte: "Von Spekulationen über Beitragssteigerungen zum jetzigen Zeitpunkt halte ich überhaupt nichts." Der Schätzerkreis der Gesetzlichen Krankenkassen werde seine Prognose im Oktober vorlegen.

SPD fordert Gesundheitsfinanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die SPD hatte angesichts wahrscheinlich steigender Krankenkassenbeiträge auf eine Rückkehr zur hälftigen Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer gepocht. "Paritätische Finanzierung ist ein bewährter und gerechter Grundsatz. Wir sollten wieder dahin zurückkehren", sagte SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". Der Chef des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), Reiner Hoffmann, forderte eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung "jetzt, bevor die Beiträge steigen."

Kassen-Defizite: Versicherte müssen mit steigenden Beiträgen rechnen

Gröhe sagte, natürlich dürfe die Belastung der Beitragszahler nicht unbegrenzt sein. Daher sei es "unsere Aufgabe (...) bei der Entwicklung weiterer Leistungen sehr sparsam zu schauen, dass wir das, was wir an Mehrleistungen uns leisten wollen, auch nachhaltig vernünftig finanzieren". 

Wegen wachsender Kassen-Defizite müssen sich die Versicherten im kommenden Jahr auf einen möglichen Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von bis zu 0,3 Punkten einstellen.

Der Zusatzbeitrag wird allein von den Arbeitnehmern getragen, so wie im schwarz-roten Koalitionsvertrag vereinbart. Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte bezahlen, bleibt nach derzeitiger Gesetzeslage fest. dpa

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