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22. Februar 2012 12:46 Uhr

Kastration von Sexualstraftätern in Deutschland: Europarat übt Kritik

Die Kastration von Sexualstraftätern in Deutschland ist vom Europarat heftig kritisiert worden. Das Anti-Folter-Komitee fordert ein Ende dieser Praxis.

Die Kastration von Sexualstraftätern in Deutschland ist vom Europarat heftig kritisiert worden. Das Anti-Folter-Komitee fordert ein Ende dieser Praxis.
Foto: dpa

Der Europarat hat die Kastration von Sexualstraftätern in Deutschland kritisiert. Alle Bundesländer müssten «unverzüglich Schritte ergreifen», um dieser Praxis ein Ende zu setzen, verlangte das Anti-Folter-Komitee der Länderorganisation in einem am Mittwoch in Straßburg veröffentlichten Bericht.

Die Kastration durch einen operativen Eingriff sei eine Verstümmelung, die nicht rückgängig zu machen sei und erhebliche «physische und psychologische» Folgen haben könne.

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Kastration von Sexualstraftätern in Deutschland: Heftige Kritik

Eine Delegation des Komitees hatte Ende 2010 zehn Tage lang mehrere deutsche Bundesländer besucht. Über die Praxis der Orchiektomie - also der Entfernung der Hoden - sprachen sie mit Betroffenen, aber auch mit Vertretern der Berliner Ärztekammer.

Deutschland ist neben der Tschechischen Republik das letzte europäische Land, in dem die chirurgische Kastration von Sexualtätern noch erlaubt ist. Sie müssen aber vorher über die Folgen und möglichen Nebenwirkungen informiert werden und dem Eingriff schriftlich zustimmen. Außerdem müssen sie über 25 Jahre alt sein.

Europarat-Experten äußern Bedenken

Trotz dieser Vorschriften sei nicht sichergestellt, ob die Betroffenen sich immer «wirklich frei und gut informiert» für den Eingriff entscheiden, gaben die Experten des Europarats zu bedenken. Manche gingen möglicherweise davon aus, dies sei die einzige Möglichkeit, um einer lebenslangen Verwahrung zu entgehen.

Kastration durch einen operativen Eingriff sei eine Verstümmelung

Im übrigen werde diese Praxis von der Internationalen Vereinigung für die Behandlung von Sexualstraftätern (IATSO) nicht empfohlen - zumal es heute wirksame Hormonbehandlungen zur Eindämmung des Sexualtriebs gebe.

Die Bundesrepublik verteidigte den Eingriff zur Eindämmung eines «abnormen Geschlechtstriebs» mit dem Hinweis auf eine deutlich verringerte Rückfallquote. In ihrer am gleichen Tag veröffentlichten Stellungnahme verwies sie auf eine Untersuchung aus dem Jahre 1997, die 104 zwischen 1970 und 1980 kastrierte Sexualstraftäter betraf. Dieser Studie zufolge wurden von ihnen drei Prozent rückfällig. In einer Kontrollgruppe von 53 Sexualtätern, die nicht chirurgisch kastriert wurden, wurde demnach fast jeder zweite rückfällig.

Anti-Folter-Komitee: Ende dieser Praxis gefordert

Dennoch sei Kritik an der «medizin- und rechtshistorisch hoch belasteten chirurgischen Kastration» nachzuvollziehen, räumte die Bundesregierung ein. Daher werde dieser Eingriff in Deutschland heute nur noch «in wenigen Einzelfällen» vorgenommen. Das Bundesjustizministerium stellte eine «multidisziplinäre Debatte» über das Thema in Aussicht. Daran sollte der Deutsche Ethikrat beteiligt werden. AZ/afp

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