Die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg will Kommunen die Möglichkeit eröffnen, den Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen zu verbieten.
Stuttgart Innenminister Reinhold Gall (SPD) arbeitet mit Hochdruck an einem Gesetzentwurf. Die besonders betroffenen Städte sollen mithilfe einer Brennpunktregelung Trinkgelage verhindern können. Ein erstes Konzept will Gall im Februar vorlegen.
Für die Grünen bedeutet der Kompromiss eine Abkehr von ihrer bisherigen Linie. Sie hatten noch in ihrem Programm für die Landtagswahl das Alkoholverbot pauschal ausgeschlossen. Bei den Koalitionsverhandlungen mit der SPD war das Thema noch nicht konsensfähig. Nun haben die Grünen immerhin enge Vorgaben für die geplante Gesetzesänderung durchgesetzt. Der Landtagsabgeordnete Ulrich Sckerl geht davon aus, dass höchstens zehn bis zwölf Städte in Baden-Württemberg die Bedingungen erfüllen.
Mit der strikten Festlegung einer Obergrenze tut man sich im Innenministerium schwer. „Zwölf sind vielleicht ein bisschen wenig“, erklärt ein Sprecher. Klar sei aber, dass Trinkgelage und Lärm alleine nicht reichen, das Alkoholtrinken zu verbieten. „Es müssen Straftaten verübt worden sein“, betont der Sprecher. Da gehe es um Sachbeschädigungen und Anzeigen wegen Belästigung. Das Land will den Städten auch vorschreiben, dass sie Präventionsmaßnahmen einleiten.
Von einem Sinneswandel will Sckerl nicht reden. Die Anhörung von Kommunen und Verbänden habe die Überlegung eines zeitlich begrenzten Alkoholverbots in Gang gesetzt. Die Innenpolitiker der SPD-Landtagsfraktion sind offen für den Kompromiss. Der Abgeordnete Nikolaos Sakellariou betont: „Es dürfen nur Kommunen zu diesem Schwert greifen, die schon alles andere versucht haben.“
Die CDU warnt davor, nur eine Regelung für Großstädte zu treffen. „Wir halten das noch nicht für ausreichend“, kritisiert Fraktionschef Peter Hauk. Auch kleinere Kommunen hätten Probleme mit Saufgelagen. Sakellariou stichelt: „An diesem Punkt ist die schwarz-gelbe Koalition jahrelang nicht weitergekommen.“ Vorstöße der CDU waren damals mehrfach am Widerstand der FDP gescheitert. Die Hoffnung der Kommunen, selbstständig solche Verbote beschließen können, hatte im Juli 2009 der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zunichtegemacht. Er setzte die Freiburger Regelung außer Kraft, weil sie von der Generalermächtigung des Polizeigesetzes nicht gedeckt war. Die Stadt hatte 2008 im „Bermudadreieck“ mit seinen vielen Kneipen den Alkoholkonsum im Freien verboten.
Jetzt bestellen! Das neue iPad inkl. e-Paper.
Artikel kommentieren
| Artikel bewerten: