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BGH-Urteil zu Anonymität im Internet
01.07.2014

Kein Freibrief für digitale Pöbler

Im Internet wird beschimpft, beleidigt und gemobbt. Trotzdem hat der BGH die freie und anonyme Meinungsäußerung im Netz geschützt.
Foto: Ole Spata (dpa)

Das Internet ermöglicht es, dass digitale Pöbler ihren Befindlichkeiten freien Lauf lassen können. Trotzdem stärkte der BGH nun die Anonymität im Internet. Warum? Ein Kommentar.

Das modernste Medium, das wir heute kennen, erinnert manchmal eher an finsteres Mittelalter. Im Schutz der Anonymität rottet sich da gerne mal der Mob zusammen, bereit zur Opferjagd. Es wird beschimpft, beleidigt und gemobbt, bedroht, verleumdet und gelogen. In den Blogs und Foren, bei Facebook und Twitter herrscht oft nicht nur ein harscher Ton – viele digitale Pöbler kennen keine Grenzen mehr.

Die Anonymität ist unantastbar?

Müssen wir es hinnehmen, dass im Schutz der Anonymität im Internet oft keine Regeln mehr gelten? Im Spannungsfeld zwischen dem Wunsch nach Meinungsfreiheit und dem Schutz des Persönlichkeitsrechtes hat der Bundesgerichtshof gestern eine überraschend klare Entscheidung getroffen. Die Richter stellten fest, dass Betreiber von Bewertungsportalen die Daten eines anonymen Nutzers selbst dann nicht herausgeben müssen, wenn dieser wiederholt Lügen über einen Dritten veröffentlicht hat. Für die Herausgabe an den Betroffenen gebe es keine gesetzliche Grundlage im Telemediengesetz, entschieden die Karlsruher Richter.

Das Urteil wirkt auf den ersten Blick wie ein Freibrief für anonyme Pöbler – und damit wie ein Schlag ins Gesicht all derer, die sich gegen Beleidigungen, Lügen und Mobbing im Internet wehren müssen. Doch ganz so ist es nicht.

Viele Menschen beneiden die Deutschen um diese Freiheit

Tatsache ist nun einmal, dass der Gesetzgeber Anbieter von Internetseiten im Jahr 2007 dazu verpflichtet hat, die Nutzung ihrer Dienste auch anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, „soweit dies technisch möglich und zumutbar ist“. Die Politik wollte damit die im Grundgesetz garantierte Meinungsfreiheit stärken. Denn Anonymität ermöglicht es nicht nur Kritikern von Missständen, sondern auch Angehörigen von Minderheiten, Kranken oder Verbrechensopfern, sich frei im Netz äußern zu können, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Das ist eine Freiheit, um die uns Menschen in vielen anderen Ländern beneiden.

Dass dieses Recht auf freie Meinungsäußerung im Netz oft missbraucht wird, ist ebenso richtig. Deshalb müssen Opfer digitaler Heckenschützen die Möglichkeit haben, sich wehren zu können.

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Und die haben sie, wenn auch in Grenzen. Zum einen müssen die Betreiber von Diskussionsplattformen im Internet rechtlich fragwürdige Beiträge löschen, sobald sie ihnen bekannt geworden sind. Das stellte der BGH noch einmal klar. Anderenfalls kann es für sie teuer werden.

Opfer können Strafanzeige erstatten

Zum anderen bleibt Betroffenen natürlich die Möglichkeit, Strafanzeige zu erstatten. Stellt die Staatsanwaltschaft dann fest, dass eine Straftat wie Verleumdung oder Beleidigung vorliegen könnte, versucht sie, die Identität des Übeltäters herauszufinden.

Die Hemmschwelle der Ermittler ist dabei erfahrungsgemäß recht niedrig. Beschlagnahmebeschlüsse bei Forenbetreibern und Hausdurchsuchungen sind keine Seltenheit – auch wenn sie ebenso regelmäßig ausgehen wie das berühmte Hornberger Schießen. Denn wer es darauf anlegt, kann seine Spuren im Netz durchaus verwischen.

Ist also eine Klarnamenpflicht, wie sie gelegentlich für Meinungs- und Bewertungsportale gefordert wird, die Lösung des Problems? Nein. In einzelnen Blogs oder Foren kann sie zwar vielleicht die schlimmsten Auswüchse verhindern. Aber das Netz kennt nun einmal keine Grenzen. Selbst wenn also auf einer – deutschen – Seite nur mit Klarnamen kommentiert wird, könnte nur einen Mausklick entfernt weiter im Schutz der Anonymität gepöbelt werden. Das mag eine unbefriedigende Situation sein. Aber es ist der Preis der neuen, so wichtigen Freiheit, die uns das Internet gebracht hat.

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