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  3. Lutz Bachmann: Kein Pauschalverbot für Pegida-Chef als Versammlungsleiter

Lutz Bachmann
01.12.2016

Kein Pauschalverbot für Pegida-Chef als Versammlungsleiter

Pegida-Gründer Lutz Bachmann verlässt im Mai 2016 nach der Urteilsverkündung in erster Instanz im Amtsgericht Dresden den Gerichtssaal.
Foto: Sebastian Kahnert (dpa)

Teilerfolg für Pegida-Chef Bachmann: Die Stadt Dresden darf ihn nicht pauschal als Versammlungsleiter bei Kundgebungen ausschließen. Sie hält Bachmann aber weiter für ungeeignet.

Die Stadt Dresden darf Pegida-Chef Lutz Bachmann nicht generell verbieten, als Versammlungsleiter bei Kundgebungen des fremden- und islamfeindlichen Bündnisses aufzutreten. Das Verwaltungsgericht Dresden kippte ein entsprechendes fünfjähriges Verbot, das die Stadt nach den Pegida-Krawallen bei der Feier zum Tag der Deutschen Einheit ausgesprochen hatte. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit. 

Damit gaben die Richter einem Eilantrag Bachmanns statt. Zur Begründung hieß, der generelle Ausschluss einer Person von der Versammlungsleitung sei von Paragraf 15 des Sächsischen Versammlungsgesetzes nicht gedeckt. Die Stadt hatte sich unter Hinweis auf eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit auf das Gesetz berufen. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden.

"Die Einschätzung der Zuverlässigkeit von Herr Bachmann als Versammlungsleiter hat sich bei der Stadt nicht geändert und wird letztlich auch vom Gericht nicht in Frage gestellt", betonte Stadtsprecher Kai Schulz. Der Beschluss beantworte lediglich die Frage, "ob die Versammlungsbehörde ihre eigene Einschätzung tatsächlich weiterhin in jedem einzelnen Versammlungsbescheid für Pegida-Versammlungen wiederholen muss". Eine Beschwerde gegen den Beschluss werde noch geprüft.

Neben Bachmann hatte die Stadt nach den Pöbeleien und Störungen der Einheitsfeier auch seinem Stellvertreter Siegfried Däbritz bis zum Jahr 2021 untersagt, in Dresden Versammlungen der Pegida zu leiten, und gegen beide Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz gestellt. Die Strafanzeige wird von dem Gerichtsbeschluss zum Versammlungsleitungsverbot nicht berührt. 

Bachmann hatte vor der Einheitsfeier mehrfach zu einer öffentlichen "Rauchpause" am Neumarkt aufgefordert, wo Versammlungen am 3. Oktober untersagt waren. Hunderte Pegida-Anhänger hatten an diesem Tag dann Gäste und Politiker vor dem Gottesdienst in der Frauenkirche und dem Festakt in der Semperoper bedrängt, beschimpft, angepöbelt und beleidigt. dpa

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