Kein Prozess gegen Oberst Klein wegen Bombenangriffs mit 102 Toten
Es wird kein Strafverfahren geben: Das Bundesverfassungsgericht billigt die Einstellung des Verfahrens wegen des tödlichen Luftangriffs im afghanischen Kundus.
Wegen des tödlichen Luftangriffs im afghanischen Kundus wird es kein Strafverfahren geben. Mit einem am Freitag veröffentlichten Beschluss billigte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Entscheidung der Bundesanwaltschaft, das Verfahren unter anderem gegen den damaligen Bundeswehr-Oberst Georg Klein einzustellen.
Klein veranlasste Bombardement auf Tanklaster
Klein hatte in der Nacht zum 4. September 2009 das Bombardement von zwei von aufständischen Taliban entführten Tanklastern in Nordafghanistan veranlasst. Dabei gab es nach offiziellen Angaben 102 Tote und Verletzte, darunter zahlreiche Zivilisten. afp
Die Diskussion ist geschlossen.