Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Prozess: Kinderporno-Prozess: Zeigt sich Edathy heute geständig?

Prozess
02.03.2015

Kinderporno-Prozess: Zeigt sich Edathy heute geständig?

Schon heute könnte der Kinderporno-Prozess gegen Sebastian Edathy beendet werden. Seine Verteidigung hatte beantragt, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen.
Foto: Bernd von Jutrczenka/Archiv (dpa)

Der Kinderporno-Prozess gegen Sebastian Edathy könnte schon wieder vorbei sein, sollte er ein Geständnis ablegen. Der Staatsanwaltschaft geht es um mehr als um ein Strafverfahren.

So eindringlich wie im Kinderporno-Prozess gegen Sebastian Edathy pocht ein Staatsanwalt selten auf ein Geständnis: Nur wenn sich der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete "glaubhaft geständig" zeige, sei eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage denkbar, hatte Oberstaatsanwalt Thomas Klinge am ersten Prozesstag gesagt.

Darum ist Ausgang des Edathy-Prozesses so wichtig

Dabei könnte das Verfahren auch ohne Geständnis vorzeitig beendet werden. Doch die Vehemenz des Anklägers aus Hannover hat einen Grund: Die Behörde steht seit Beginn der langwierigen Ermittlungen gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff permanent in der Kritik - und jetzt wird auch noch gegen den zuständigen Chefankläger, den Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig, wegen Geheimnisverrats ermittelt.

Warum der Ausgang des Edathy-Prozesses am Landgericht Verden für die Staatsanwaltschaft so wichtig ist, will auf Anklägerseite niemand offen sagen. In Vier-Augen-Gesprächen mit Juristen heißt es: Es sei die letzte Chance, das ramponierte Image ein wenig aufzupolieren. Die Justiz brauche endlich wieder ein Erfolgserlebnis. Denn die Ermittler in Hannover, die auch in dem Verfahren gegen Wulffs Ex-Sprecher Olaf Glaeseker keine glückliche Figur gemacht hatten, sind vom Jäger zum Gejagten geworden.

Für den Frankfurter Strafrechtler Eberhard Kempf ist die Forderung des Staatsanwalts ohnehin unzulässig. Eine solche Bedingung sei nicht ausdrücklich in der Strafprozessordnung vorgesehen und "beschädigt das Ansehen und die Arbeit der Staatsanwaltschaft". 

Edathy-Prozess: Zeigt sich der Angeklagte geständig?

Schon seit Beginn der Ermittlungen gegen Lüttig ist von einem irreparablen Schaden für die Justiz die Rede. Ausgerechnet Lüttig soll interne Informationen aus den Verfahren gegen Wulff und Edathy an Journalisten weitergegeben haben. "Wenn der Vorwurf zutrifft, schadet er der Staatsanwaltschaft insgesamt; er beschädigt den Ruf einer Institution, die von der Integrität lebt", meint der Innenpolitikchef der "Süddeutschen Zeitung", Heribert Prantl.

Bereits Wulff hatte nach dem Freispruch in seinem Korruptionsprozess schwere Vorwürfe erhoben. Justiz und Medien hätten sich die Bälle zugespielt und gegen das Prinzip der Gewaltenteilung verstoßen, beklagte er bei der Vorstellung seines Buchs "Ganz oben Ganz unten". Er fürchte eine "ernste Gefahr für die Demokratie".

Dabei sind es nicht nur die Durchstechereien an Journalisten, die die Justiz belasten. Am Donnerstag verurteilte das Landgericht Lüneburg einen ehemaligen Richter wegen Korruption zu fünf Jahren Haft, weil er Prüfungslösungen für das Zweite Staatsexamen angeboten hatte - gegen Sex und Bares. "Wenn man einem Richter nicht vertrauen kann, wem dann", sagte Oberstaatsanwalt Marcus Röske in seinem Plädoyer.

Was macht nun Edathy, wenn der Prozess an diesem Montag fortgesetzt wird? Bisher gibt er sich unbeugsam. Würde er sich geständig zeigen und zugeben, sich verbotene Filme und Bilder im Internet verschafft zu haben, wäre nach Einschätzung Prantls ein neuer Höhepunkt der "öffentlichen Verdammnis" zu erwarten. Edathy käme zwar ohne Verurteilung davon, gesellschaftlich wäre er aber endgültig als Pädophiler gebrandmarkt.

Edathy-Anwalt: Justiz betreibt Verfahren über die Öffentlichkeit

Es sei grundsätzlich etwas aus dem Lot geraten, meint Edathys Anwalt Christian Noll. "Die Ermittler haben ihre Rolle verkannt." Es lasse sich "immer häufiger beobachten, dass Beschuldigte medial vorgeführt werden". Noll fordert ein Ende des Prozesses ohne Wenn und Aber und erinnert an Uli Hoeneß, Klaus Zumwinkel und Alice Schwarzer. "Es drängt sich der Eindruck auf, dass Staatsanwaltschaften zunehmend dazu übergehen, Verfahren über die Öffentlichkeit zu betreiben statt dort, wo sie hingehören: vor Gericht."

Auch Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz hat die Gefahr für die Justiz erkannt. Als sie vor einer Woche im Landtag in Hannover mitteilte, dass gegen Lüttig ermittelt wird, sagte sie: "Ich bin mir der Bedeutung meiner Erklärung vor diesem Hohen Haus sehr bewusst." Sie will öffentlich zeigen, dass die Justiz in der Lage sei, ihre eigenen Fehler aufzuarbeiten.

Nun steht auch die Ministerin selbst enorm unter Druck. Sie habe ihr  politisches Schicksal an die Ermittlungen gegen Lüttig geknüpft, heißt es in Reihen der Landtagsopposition. Sollte dem Chefankläger am Ende nichts nachzuweisen sein, sei die Grünen-Politikerin nicht mehr in ihrem Amt zu halten.  dpa/AZ

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.