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Überwachung
26.06.2017

Kippt die Vorratsdatenspeicherung noch diese Woche?

Eigentlich soll die umstrittene "VDS" an diesem Samstag, 1. Juli, starten. Eigentlich ... (Symbolbild).
Foto: Matthias Balk/Symbol (dpa)

Nächste Woche soll die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland starten. Doch ein neues Urteil sagt: Die Regeln verstoßen gegen EU-Recht. Das könnte weitreichende Folgen haben.

Es ist eines der großen Sicherheitsprojekte der Großen Koalition: die Vorratsdatenspeicherung. Telekommunikationsanbieter wie Telekom oder Vodafone sollen die IP-Adressen von Computern im Internet und die Verbindungsdaten zu Telefongesprächen zweieinhalb Monate lang aufbewahren. Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen vier Wochen gespeichert werden.

Die Behörden hätten damit einen Einblick, wer wann wie im Internet war und wer wann mit wem telefoniert hat. Diese Daten sollen sie zur Verfolgung bestimmter Straftaten nutzen dürfen - etwa bei der Bildung terroristischer Gruppen, Mord oder sexuellem Missbrauch.

Beschlossen wurde die umfassende Protokollierung Ende 2015. Die Anbieter bekamen aber noch eine Übergangsfrist bis Ende Juni 2017 eingeräumt, um die Vorratssdatenspeicherung technisch in die Praxis umzusetzen.

Eigentlich soll die umstrittene "VDS" an diesem Samstag, 1. Juli, starten. Eigentlich.

Denn jetzt sieht es so aus, als könnte das Vorhaben auf den letzten Metern doch noch scheitern. Grund sind zwei Gerichtsurteile. Im Dezember vergangenen Jahres hatte zunächst der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten nicht mit EU-Recht vereinbar sei.

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Genauso sah es vergangene Woche nun auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster. Die Richter entschieden, dass die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung mit EU-Recht nicht vereinbar sei. Der Internetprovider Spacenet, der gegen die Regelung geklagt hatte, können deshalb nicht verpflichtet werden, die Telefon- und Internetverbindungsdaten zehn Wochen lang zu speichern.

Gerichtsbeschluss ruft Bundesnetzagentur auf den Plan

Der Beschluss aus Münster gilt zwar konkret nur für das eine klagende Unternehmen, könnte aber trotzdem weitreichende Folgen haben - und die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland womöglich sogar kippen, zumindest aber verschieben. Denn der Beschluss hat die Bundesnetzagentur auf den Plan gerufen. Sie macht die Vorgaben, wie die Datenspeicherung technisch ablaufen muss.

"Wir prüfen gerade sehr sorgfältig, ob und welche Auswirkungen dieser Beschluss über das eine Verfahren hinaus hat", bestätigte Behördensprecher Fiete Wulff. Wann die Regulierer ihre Entscheidung verkünden werden, stehe noch nicht fest, so der Sprecher weiter. Aber: "Wir sind uns sehr bewusst, dass verbindliche Maßgaben dringend erforderlich sind."

Kippt die Vorratsdatenspeicherung also, noch bevor sie tatsächlich in die Praxis umgesetzt ist? Bei dem Providern wird man auf die Entscheidung der Bundesnetzagentur sehr gespannt sein. Denn sie müssen mehrere Millionen Euro in die Hand nehmen, um die Regelungen umzusetzen.

Dazu kommt, dass auch das Bundesverfassungsgericht gerade prüft, ob die anlasslose Datenspeicherung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Und da sind die Telekommunikationsunternehmen gebrannte Kinder. Die erste Vorratsdatenspeicherung in Deutschland lief 2010 nur sechs Wochen lang. Dann wurde sie von den Verfassungsrichtern gekippt.

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