Koalition will Anstieg der Mieten bremsen
In Ballungsräumen und Uni-Städten sind den Vermietern bald Grenzen gesetzt: Auf die örtliche Vergleichsmiete dürfen in Zukunft nur noch zehn Prozent aufgeschlagen werden.
Mit einer Verschärfung des Mietrechtes will die Koalition den Anstieg der Mieten in Ballungsräumen, Universitätsstädten und ähnlich teuren Wohnlagen begrenzen. In Zukunft dürfen Eigentümer bei der Wiedervermietung von Häusern oder Wohnungen in solchen Regionen nur noch zehn Prozent auf die örtliche Vergleichsmiete aufschlagen. Nach Auskunft von Justizminister Heiko Maas (SPD) betragen die Steigerungen im Moment teilweise 30 bis 40 Prozent.
Wann gilt die Mietpreisbremse?
Für welche Städte und Gemeinden im Verbreitungsgebiet unserer Zeitung die gestern zwischen Union und SPD verabredete Mietpreisbremse gelten wird, muss jetzt die Bayerische Staatsregierung in München entscheiden. Dazu aber müsse erst klar sein, welche Kriterien dafür maßgeblich sind und wie verbindlich der Bund diese formuliert, betonte ein Sprecher des Justizministeriums auf Anfrage. Im Gespräch sind unter anderem die jeweilige Leerstandsquote, die Höhe der Miete im bundesweiten Vergleich, eine geringe Fluktuation und eine Nachfrage, die das Angebot an Wohnungen deutlich übersteigt.
Anders als zwischenzeitlich geplant könnten nun auch solche Städte und Gemeinden eine Mietpreisbremse einführen, die keinen Mietspiegel haben, erklärte der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU). Damit sei eine wichtige Forderung Bayerns erfüllt worden.
Ein wichtiger Punkt im Koalitionsvertrag
„Mit der Einführung der Mietpreisbremse setzen wir ein weiteres Kernprojekt aus dem Koalitionsvertrag um“, betonte der SPD-Experte Dirk Wiese. „Damit schützen wir Hunderttausende vor Mietwucher und Gentrifizierung und tragen dafür Sorge, dass gerade in den Zentren von Großstädten eine bunte Bevölkerungsmischung erhalten bleibt.“ Auf Initiative der Union gilt die Mietpreisbremse aber nicht für Wohnungen, die neu gebaut werden. Auch beim ersten Mieter nach einer größeren Modernisierung muss der Eigentümer sie nicht einhalten. „Wer Geld investiert, soll damit auch weiterhin Geld verdienen können“, betonte Maas.
Der Mieterbund sieht vor allem bei den Sanktionen gegen Vermieter, die sich nicht an die neue Bremse halten, noch Nachbesserungsbedarf. In diesem Fall könnte der Mieter dies „rügen“ und von da an nur noch die gesetzlich zulässige Miete überweisen. „Das ist eine Einladung an Vermieter, es zunächst einmal mit überhöhten Mieten zu versuchen“, kritisierte der Direktor des Mieterbundes, Lukas Siebenkotten. Mieter müssten daher alle seit Vertragsabschluss zu viel gezahlten Mieten zurückfordern können.
Den Makler zahlt in Zukunft der Vermieter
In Kraft treten soll die Mietpreisbremse in der ersten Hälfte des kommenden Jahres. Gleichzeitig einigten sich Union und SPD darauf, bei der Wohnungssuche das sogenannte Bestellerprinzip einzuführen, nach dem immer derjenige den Makler bezahlt, der ihn auch beauftragt hat – also in der Regel der Vermieter. "Kommentar, Wirtschaft
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