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Paragraf 219a
13.12.2018

Kompromiss: Werbeverbot für Abtreibungen soll ergänzt werden

Der Paragraf 219a des Strafgesetzbuches verbietet "Werbung" für Schwangerschaftsabbrüche, fasst den Begriff aber weiter als im allgemeinen Sprachgebrauch üblich.
Foto: Silas Stein, dpa (Symbolbild)

Reform, aber keine Abschaffung, das ist der Kompromiss der Bundesregierung zum Werbeverbot für Abtreibungen. Nicht bei allen kommt er gut an.

 Die wegen Werbung für Abtreibung verurteilte Gießener Ärztin Kristina Hänel hat sich "entsetzt" über den Kompromissvorschlag der Bundesregierung zu einer Ergänzung der Rechtslage gezeigt. "Bei genauerem Hinsehen erweist sich der als Kompromiss ausgegebene Vorschlag als Null-Nummer", heißt es in einer Erklärung, die Hänel gemeinsam mit zwei in Kassel angeklagten Ärztinnen am späten Mittwochabend versandte. Der umstrittene Paragraf 219a bleibe inklusive der Strafandrohung von zwei Jahren Gefängnis bestehen. Die restlichen Vorschläge seien flankierende Maßnahmen, die bereits heute möglich seien.  

Die drei Ärztinnen erklärten, sie seien empört, "dass aus politischem Machtkalkül" Frauenrechte verraten und Medizinerinnen weiterhin kriminalisiert würden. "Informationsrechte sind Menschheitsrechte. Das gilt auch für Frauen", heißt es in der Erklärung. Hänel ist vom Landgericht Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie auf ihrer Internetseite Schwangerschaftsabbrüche als Leistung angeboten hatte. Die Medizinerin hat Revision eingelegt. Die Kasseler Ärztinnen müssen sich Ende Januar erneut vor Gericht verantworten.

Die Bundesregierung will das umstrittene Werbeverbot beibehalten, jedoch ergänzen. Unter anderem solle rechtlich ausformuliert werden, dass und wie Ärzte und Krankenhäuser über die Tatsache informieren können, dass sie Abtreibungen durchführen, erklärten die zuständigen Minister am Mittwochabend in Berlin. "Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch darf es jedoch auch in Zukunft nicht geben", erklärte Kanzleramtschef Helge Braun (CDU). Union und SPD streiten seit Monaten über eine Neuregelung.

Nach dem Kompromissvorschlag der Bundesregierung wird das umstrittene Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche am Donnerstag im Bundestag diskutiert. Die FDP fordert in einem Antrag die Streichung des Paragrafen 219a. Unsicher ist, wie sich die SPD dazu verhält, die eigentlich ebenfalls für eine Streichung des Werbeverbots ist. Es wird erwartet, dass Union und SPD den Antrag zusammen in die Ausschüsse überweisen und einer Abstimmung aus dem Weg gehen.

Paragraf 219a des Strafgesetzbuches verbietet "Werbung" für Schwangerschaftsabbrüche - demnach macht sich schon strafbar, wer etwa "seines Vermögensvorteils wegen" öffentlich Schwangerschaftsabbrüche anbietet. Die SPD will den Paragrafen streichen, die CDU ihn beibehalten. Am Mittwochabend hatten die zuständigen Fachminister einen Vorschlag vorgelegt, der den Streit in der Koalition beilegen soll.

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Der Kern: Paragraf 219a soll beibehalten, aber ergänzt werden. Unter anderem soll rechtlich ausformuliert werden, dass und wie Ärzte und Krankenhäuser über die Tatsache informieren können, dass sie Abtreibungen durchführen. "Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch darf es jedoch auch in Zukunft nicht geben", betonte Kanzleramtschef Helge Braun (CDU). Bis Januar soll ein Gesetzentwurf vorliegen, der dann von den Koalitionsfraktionen beraten wird. Die neue CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer erklärte: "Der Schutz des Lebens, ungeborenes und geborenes, hat für die CDU überragende Bedeutung." Aus diesem Grund sei es gut, dass das Werbeverbot bleibe, schrieb sie am Mittwochabend auf Twitter. Ihre Partei werde den Vorschlag der Bundesregierung bei der Jahresauftakt-Klausur des CDU-Bundesvorstands am 11. und 12. Januar in Erfurt beraten.

Kompromiss oder komplette Abschaffung des Paragraf 219a?

Im Bundesrat dürfte das Werbeverbot schon früher Thema sein: Das Land Berlin beantragte, den Punkt für Freitag auf die Tagesordnung zu setzen, wie Gesundheitssenatorin Dilek Kolat (SPD) mitteilte. Berlin fordere gemeinsam mit Bremen, Brandenburg, Hamburg und Thüringen die komplette Streichung des Paragrafen 219a. Der Kompromiss der Bundesregierung könne ein erster Schritt sein, erklärte Kolat. "Ich bleibe aber dabei, dass eine komplette Streichung des Paragrafen 219a der richtige Weg ist, um klare Haltung zu zeigen."

Die Grünen warfen der Bundesregierung Zeitspiel vor. Ärzten und Frauen werde mit dem Kompromissvorschlag weiter Misstrauen entgegengebracht. "Wir Grüne bleiben dabei: Paragraf 219a muss aus dem Strafgesetzbuch gestrichen und klare Regelungen zur Informationsfreiheit gefunden werden", erklärten die Abgeordneten Ulle Schauws und Katja Keul.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt lobte den Kompromissvorschlag dagegen als positiv für die Koalition. "Der Vorschlag der beteiligten Bundesminister ist ein wichtiger Schritt zur Klärung einer grundlegenden Frage in der Koalition", sagte Dobrindt der Deutschen Presse-Agentur. "Er zielt auf eine Verbesserung der Informationen bei Schwangerschaftskonflikten - verbunden mit einer klaren Absage an eine Aufhebung des Werbeverbots."

Paragraf 219a: SPD, Linke, Grüne und FDP hätten im Bundestag eine Mehrheit

Der SPD-Parteilinke Matthias Miersch forderte angesichts der komplizierten Kompromisssuche mehr Beinfreiheit für künftige Koalitionen. "Wir werden sicher über neue Regierungsformen reden müssen, gerade bei möglichen 3er-Bündnissen", sagte der Chef der Parlamentarischen Linken in der SPD-Bundestagsfraktion der Deutschen Presse-Agentur. Er hatte schon vor Bildung der erneuten Großen Koalition das Modell einer Kooperations-Koalition ("KoKo") vorgeschlagen. "Dabei wird nicht alles bis ins letzte Detail ausgehandelt, so hat jede Seite die Freiheit, bei bestimmten Sachthemen eigenständig abzustimmen", sagte er. So könne man im Bundestag zeigen, "wer für was steht, wie wir um den besten Weg ringen, dass wir nicht ein schwarz-roter Klumpen sind." 

SPD, Linke, Grüne und FDP hätten im Bundestag derzeit eine Mehrheit für die Abschaffung des umstrittenen Werbeverbots. In der SPD gibt es Forderungen, die Abstimmung einfach als eine Frage des Gewissens freizugeben, so dass SPD-Abgeordnete auch gegen die Koalitionspartner CDU und CSU stimmen könnten. (dpa)

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