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Stuttgart
22.08.2012

Ku-Klux-Klan-Polizisten bleiben im Dienst

Mitglieder des US-Ku-Klux-Klan bei einer Zeremonie: Zwei baden-württembergische Polizisten hatten Verbindungen zu dem rassistischen Geheimbund . Foto: Jim Lo Scalzo dpa

Zwei Beamte, die Mitglieder im Ku-Klux-Klan gewesen sind, kommen mit einer Rüge davon. Sie waren unter anderem bei den Ermittlungen zu der ermordeten Michele Kiesewetter im Einsatz.

Baden-Württembergs Innenminister Reinhold Gall will wegen der früheren Mitgliedschaft zweier Polizisten beim rassistischen Geheimbund Ku-Klux-Klan künftig die Verfassungstreue von Bewerbern systematischer prüfen. Sie sollen im Einstellungsverfahren gezielt zu einer etwaigen Mitgliedschaft in einer verfassungswidrigen Organisation befragt werden, sagte der SPD-Politiker.

Am Tag der Kiesewetter-Ermordung im Einsatz

Wie berichtet, war einer der beiden Polizisten am Tag der Ermordung der Polizistin Michèle Kiesewetter in Heilbronn im April 2007 im Einsatz gewesen. Kiesewetter war eines der Opfer der im vergangenen Jahr aufgeflogenen rechtsradikalen Zwickauer Terrorzelle. Erst die Ermittlungen in diesem Zusammenhang und die Informationen des Untersuchungsausschusses im Bundestag brachten die Verbindung der beiden baden-württembergischen Polizisten mit dem Ku-Klux-Klan ans Tageslicht. Seitdem sehen sich Politiker und vor allem die Polizei unangenehmen Fragen ausgesetzt.

Einige davon versuchte Wolfgang Hammann zu beantworten. Der baden-württembergische Landespolizeipräsident stellte gestern einen 36-seitigen Bericht der Öffentlichkeit vor. Die beiden Beamten erhielten erst im Jahr 2005 eine schriftliche Rüge, obwohl der Polizei der Tatbestand schon seit 2002 bekannt war. Ein Rausschmiss war kein Thema. „Beide haben keine Straftaten begangen. Sie sind im Ku-Klux-Klan auch nicht öffentlichkeitswirksam aktiv geworden“, begründete Hammann.

Für eine Entlassung reichte der Tatbestand nicht aus

Einer der beiden Polizisten war damals bereits Beamter auf Lebenszeit. Bei ihm hätten nach geltendem Recht die Tatbestände zu einer Entlassung nicht ausgereicht. Bei seinem jüngeren Kollegen stelle sich der Fall anders dar, sagte Gall. Dieser sei damals noch Beamter auf Probe gewesen. „Ihn hätte man entlassen können“, sagte der Minister.

Rückwirkend, so erklärte Hammann, könne man gegen die Polizisten aber nicht mehr vorgehen. Es gelte das „Verbot der Doppelbestrafung“, nach dem man für eine Tat nur einmal bestraft werden darf. Deswegen würden die beiden heute 31 und 42 Jahre alten Beamten ihren Dienst weiterhin verrichten. An welcher Stelle sagte Hammann nicht. (mit dpa)

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