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  3. Digitalisierung von Schulen: Länder stoppen Grundgesetzänderung zur Digitalisierung der Schulen

Digitalisierung von Schulen
05.12.2018

Länder stoppen Grundgesetzänderung zur Digitalisierung der Schulen

Die Digitalisierung der Schulen wird in Deutschland heiß diskutiert.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Symbol)

Überraschend legen alle 16 Länder Pläne des Bundestags für eine Verfassungsänderung auf Eis. Was steckt dahinter?

Im Streit um eine Grundgesetzänderung unter anderem für die Digitalisierung der Schulen aus Bundesmitteln streben die Länder ein Vermittlungsverfahren an. Alle 16 Bundesländer stimmten am Mittwoch dafür, wie Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) nach der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin sagte. Ziel sei es, den Entwurf des Bundestages grundlegend zu überarbeiten. Saarlands Regierungschef Tobias Hans (CDU), Sprecher der unionsgeführten Länder, sagte, es gehe um die "Zukunft des Föderalismus".

Nach dem Willen der Bundesregierung und des Bundestags soll durch eine Grundgesetzänderung und eine Bund-Länder-Vereinbarung Milliardenhilfe des Bundes für digitale Technik und Lerninhalte an Deutschlands Schulen fließen. Es geht um fünf Milliarden Euro in fünf Jahren. Die Länder sehen ihre in der Verfassung garantierte alleinige Zuständigkeit für die Bildungspolitik in Gefahr. Denn Schulpolitik ist Ländersache.

Digitalpakt könnte sich um einige Monate verschieben

Zu dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetz für die Grundgesetzänderung soll am 14. Dezember im Bundesrat der Vermittlungsausschuss angerufen werden. 

Im Bundestag waren FDP und Grüne beteiligt, weil die Grundgesetzänderung eine Zweidrittelmehrheit braucht. Nach dem Bundestag müsste der Bundesrat ebenfalls mit Zweidrittelmehrheit zustimmen. 

In Regierungskreisen hieß es, der Digitalpakt und andere Projekte könnten sich um einige Monate verschieben und erst bis Ostern kommen.

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Bund und Länder: Wer zahlt wie viel?

Nach Einschätzung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) ist der Länderwiderstand auf die bislang geplante Kostenaufteilung zurückzuführen. "Beim Digitalpakt soll die Kostenaufteilung 90 zu 10 sein - 90 der Bund, 10 die Länder. Soweit so gut", hatte Merkel zuletzt gesagt. Aber bei allen weiteren Dingen sei eine Kostenaufteilung von 50 zu 50 geplant. Dies betrifft unter anderem weiter geplante Bundesmittel für Wohnungsbau, die auch durch die Grundgesetzänderung ermöglicht werden sollen. Tschentscher sagte, zu der 50-zu-50-Finanzierung: "Das führt dazu, dass nur die Länder, die ohnehin finanzstark sind, sich das erlauben können."

Wie es aus Koalitionskreisen hieß, hatten die Haushälter von Union und SPD diesen Passus eingearbeitet, um zu verhindern, dass die Länder sich bei der Finanzierung bestimmter Projekte einen "schlanken Fuß" machen können und vor allem der Bund zahlt. Es gehe aber auch um grundsätzliche Fragen, inwieweit der Bund den Ländern hineinregieren dürfe und die bestehende föderale Struktur verwässert werde. Während die Digitalfinanzierung nicht umstritten ist, kommt es zu dem Streit vor allem wegen der geplanten 50:50-Finanzierung weiterer Projekte. (dpa)

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