Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Protest gegen Klars Freilassung: "Landshut"-Pilot gibt Bundesverdienstkreuz zurück

Protest gegen Klars Freilassung
24.11.2008

"Landshut"-Pilot gibt Bundesverdienstkreuz zurück

Der damalige Copilot der entführten Lufthansa Maschine Landshut, Jürgen Vietor (großes Bild), hat aus Protest gegen die Freilassung von Christian Klar sein Bundesverdienstkreuz zurückgegeben.

Fanatisch und skrupellos bekämpfte Christian Klar das "System" - nun gibt ihm ebenjener Staat die Freiheit wieder. Der ehemalige RAF-Terrorist kommt nach 26 Jahren Haft auf freien Fuß. Doch es gibt deutliche Kritik an der Freilassung.

Karlsruhe (AZ) - Es ist ein später Sieg des Rechtsstaats. Fanatisch und skrupellos bekämpfte Christian Klar vor drei Jahrzehnten das "System" - nun gibt ihm ebenjener Staat die Freiheit wieder.

Kühl und korrekt hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart den einstigen RAF-Terroristen als ungefährlich eingestuft, und sogar die Bundesanwaltschaft, deren Chef 1977 mit Klars Hilfe ermordet worden war, befürwortete seine Freilassung. Am 3. Januar des neuen Jahres darf der 56-Jährige die Justizvollzugsanstalt Bruchsal verlassen - nach 26 Jahren Haft. Kein RAF-Terrorist büßte länger.

Eigentlich ist es Justizroutine: Die Mindesthaftzeit von 26 Jahren, die ihm das OLG einst als Sühne für seine Verbrechen auferlegt hatte, ist abgelaufen. Danach zählt nur noch die Rückfallgefahr, genauer: "ob von Christian Klar künftig erneut erhebliche Straftaten zu befürchten sind", schreibt das OLG - und fügt lapidar hinzu: "Dies hat der Senat verneint."

Doch es gibt auch Kritik an Klars Freilassung. GdP-Chef Konrad Freiberg nannte es schwer zu ertragen, dass ein offenbar noch so in der eigenen Vergangenheit verhafteter Mörder nun die Segnungen des Rechtsstaates genießen dürfe, den er so gnadenlos bekämpft habe. "Als Polizist, der die Zeit des RAF-Terrorismus miterlebt hat und mit ansehen musste, wie Menschen auf brutalste Weise getötet und schwer verletzt wurden, verspüre ich heute tiefe Bitternis."

Aus Protest gegen die OLG-Entscheidung gab derweil der Co-Pilot der 1977 entführten Lufthansa-Maschine "Landshut", Jürgen Vietor, laut "Bild"-Zeitung (Dienstagsausgabe) sein Bundesverdienstkreuz zurück. Klars Freilassung verhöhne "alle Opfer der RAF, seien sie tot oder noch am Leben", zitierte das Blatt aus einem Brief Vietors an Köhler. Vietor hatte nach der Ermordung des "Landshut"-Kapitäns Jürgen Schumann die Maschine mit 86 Passagieren und drei Stewardessen an Bord von Aden im Jemen zur somalischen Hauptstadt Mogadischu geflogen, wo die Geiseln von der Antiterroreinheit GSG 9 befreit wurden.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.