Lebenslänglich für Mörder - ist das gerecht?
Wer als Mörder verurteilt wird, bekommt in der Regel lebenslänglich. Die bisherige Rechtslage ist übersichtlich. Aber ist sie auch gerecht?
Für die Änderung des Mordparagrafen spricht, dass keine Tat wie die andere ist und nicht jeder, der einen Mord begeht, die gleiche Strafe verdient.
Um das zu veranschaulichen, wird oft der sogenannte „Haustyrannenmord“ als Beispiel herangezogen: Ein Mann, der seine Frau über Jahrzehnte verprügelt und irgendwann dabei erschlägt, wird in der Regel wegen Totschlags verurteilt. Das bedeutet maximal 15 Jahre Gefängnis. Wenn die Frau stattdessen die Demütigungen und Schmerzen irgendwann nicht mehr aushält und ihren Mann im Schlaf umbringt, weil sie ihm körperlich nicht gewachsen ist, wird sie wegen Mordes verurteilt. Das bedeutet also lebenslänglich. Ist das gerecht? Natürlich nicht.
Zwar muss wegen solcher Fälle nicht zwingend der Mordparagraf geändert werden. Denn schon jetzt haben Richter die Möglichkeit, derartigen Schieflagen Rechnung zu tragen. Dass sie damit „den Gesetzen gerechte Urteile auf Umwegen abtrotzen müssen“, wie der Justizminister es beschreibt, spricht aber für eine Reform. Und das bedeutet – anders, als Kritiker warnen – keineswegs, dass Menschen, die Menschen töten, künftig generell milder bestraft werden sollen.
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