Lediglich die Union sperrt sich noch gegen die "Ehe für alle"
Beim Thema "Ehe für alle" herrscht Konsens in der deutschen Parteienlandschaft- nur die Union sperrt sich. Dabei ist die "Ehe für alle" einer Heirat rechtlich nicht gleichgestellt.
Die Ehe für alle, wie sie die Grünen gerne noch in der laufenden Legislaturperiode durchgesetzt hätten, würde schwulen und lesbischen Paaren die Möglichkeit zum Heiraten eröffnen. Homosexuelle können bislang nur eine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, wie sie die rot-grüne Koalition im Jahr 2001 eingeführt hat.
Lediglich die Union sperrt sich gegen die "Ehe für alle"
Die Grünen scheiterten am Dienstag mit ihrem Versuch, den Bundestag mithilfe des Bundesverfassungsgerichtes zur Abstimmung über Gesetzentwürfe zur Ehe für alle noch in dieser Legislaturperiode zu zwingen. Entsprechende Eilanträge lehnten die Karlsruher Richter ab.
Dabei stehen die Grünen mit der Forderung nach der Ehe für alle keineswegs alleine da: SPD und Linke befürworten diesen Vorstoß ebenso wie die FDP. Allerdings sperrt sich die CDU/CSU gegen diesen Schritt der Gleichstellung. "Für diese Bundesregierung kann ich Ihnen dazu keinen neuen Stand mitteilen", hat auch Regierungssprecher Steffen Seibert erst am vergangenen Freitag klargestellt.
Dabei gibt es durchaus auch in der Union Befürworter der Ehe für alle. So will sich die in Schleswig-Holstein geplante Jamaika-Koalition unter dem designierten Ministerpräsidenten Daniel Günther (CDU) auf Bundesebene dafür einsetzen, "dass die zivile Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet wird", wie es im Kieler Koalitionsvertrag heißt.
Doch das Ja aus dem Norden bringt noch keinen Umschwung für die gesamte Union. So hat sich die CDU im Land Berlin bei einer Mitgliederbefragung noch 2015 gegen die Ehe für alle ausgesprochen.
Die "Ehe für alle" ist rechtlich nicht vollkommen gleichgestellt
Kritiker der Ehe für alle wenden ein, dass die existierende Eingetragene Lebenspartnerschaft bereits weitgehende Gleichstellung für homosexuelle Paare schafft. In der Tat gibt es in weiten Bereichen keine Unterschiede mehr: 2013 entschied das Bundesverfassungsgericht die Gleichstellung bei der Einkommensteuer. Seither können die eingetragenen Partner auch das Ehegattensplitting in Anspruch nehmen.
Ein Unterschied bleibt allerdings: Das volle Adoptionsrecht - also die Möglichkeit, ein Kind gemeinsam zu adoptieren - haben die eingetragenen Lebenspartner nicht. Sie können lediglich eine Stiefkindadoption vornehmen - das heißt, ein Partner adoptiert im Nachhinein das Kind des anderen Partners. afp
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Das schafft doch wieder ein kleines Stückchen Klarheit für die anstehenden Wahlen