Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Innere Sicherheit: Lehren aus NSU-Versagen: Wie der Verfassungsschutz besser werden soll

Innere Sicherheit
25.03.2015

Lehren aus NSU-Versagen: Wie der Verfassungsschutz besser werden soll

Innenminister Thomas de Maizière stellte gestern in Berlin den Gesetzentwurf zur besseren Zusammenarbeit im Verfassungsschutz vor.
Foto: Bernd von Jutrczenka, dpa

Thomas de Maizière soll den Verfassungsschutz durch ein neues Gesetz effektiver machen. Geplant ist unter anderem ein transparenterer Informationsaustausch zwischen den Behörden.

Die Bundesregierung zieht die Konsequenzen aus dem beispiellosen Versagen der Sicherheitsbehörden bei der Mordserie der rechtsextremen Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) und reformiert die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder. Die Kompetenz des in Köln angesiedelten Bundesamtes wird deutlich gestärkt, gleichzeitig wird der Umgang mit V-Leuten zum ersten Male überhaupt auf eine klare gesetzliche Grundlage gestellt.

Das Bundeskabinett beschloss in seiner Sitzung am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und setzte damit zum Teil Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestags um, der bereits in der letzten Legislaturperiode eine ganze Reihe von Vorschlägen erarbeitet hatte.

Gesetzentwurf soll Verfassungsschutz schlagkräftiger machen

„Dem Schock des Versagens folgte die Entschlossenheit zu Reformen und Veränderungen“, sagte de Maizière nach der Sitzung. So seien in der Vergangenheit bereits rund 230 Einzelprojekte im internen Bereich umgesetzt worden, um die Arbeit des Bundesamtes zu verbessern; zudem habe man in der Innenministerkonferenz des Bundes und der Länder gemeinsame Standards beispielsweise für das Führen von V-Leuten verabredet. Nun gelte es, in enger Abstimmung mit dem Justizressort und den Ländern die Zusammenarbeit zwischen den Behörden und den Datenaustausch auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. „Wir geben den Diensten einen klaren Rahmen und setzen zugleich eindeutige Grenzen“, sagte der Innenminister.

Wichtigste Neuerung ist, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz in seiner Funktion als Zentralstelle gestärkt wird. Die Kölner Behörde soll die Zusammenarbeit der Länder koordinieren und die Erkenntnisse zentral auswerten. Mehr noch, auch im Falle von regional begrenzten, aber „gewaltorientierten Vorkommnissen“ erhält es das Recht, zwar mit Wissen, aber notfalls ohne Zustimmung der betroffenen Länder selber in die Beobachtung einsteigen und eigene Erkenntnisse sammeln zu können.

Diese Ausweitung der Befugnisse stößt allerdings bei einigen Ländern auf Widerstand. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, der rheinland-pfälzische Amtschef Roger Lewentz (SPD), kündigte bereits harte Verhandlungen mit dem Bund an. De Maizière braucht aber die Zustimmung der Länder im Bundesrat nicht. Das Gesetz verpflichtet die Verfassungsschutzämter, dass sie alle relevanten Informationen austauschen und ihre Erkenntnisse ausführlicher als bisher in eine gemeinsame Datenbank einspeisen müssen, damit sie allen Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen. Diese Regelung geht wiederum der Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Andrea Voßhoff, zu weit.

Sie habe „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“, weil diese Reform den Datenschutz bei den Nachrichtendiensten aufweiche, erklärte die CDU-Politikerin. „Bisherige Schranken für die Datenverarbeitung in zentralen Dateien fallen zu großen Teilen weg.“ Zudem sei bislang nur unzureichend geklärt, über welchen Personenkreis die Nachrichtendienste überhaupt Daten erheben und speichern dürften. Der Innenminister wies diese Kritik zurück.

Der Umgang mit V-Leuten soll durch neues Gesetz geregelt werden

Dritte Neuregelung: Zum ersten Mal überhaupt erlässt der Gesetzgeber klare Regeln für das Anwerben und Führen von V-Leuten. Demnach sollen weder Minderjährige noch Straftäter, die eine Haftstrafe ohne Bewährung erhalten haben, als Informanten genutzt werden; zudem dürfen diese in den Gruppen, die sie beobachten, keine „steuernde Einflussnahme“ ausüben.

Bei Straftaten, die „szenetypisch“ sind, wie das Zeigen des Hitlergrußes oder Vermummung, solle weiterhin Straffreiheit gelten, nicht jedoch bei Körperverletzung oder Sachbeschädigung. Ausnahmen sind im Einzelfall möglich, aber nur mit Zustimmung des Verfassungsschutzpräsidenten, um beispielsweise eine Enttarnung zu verhindern. Diese Regelung gilt künftig auch für BND-Mitarbeiter im Inland.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.