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  3. Pegida-Gründer: Lutz Bachmann wegen Volksverhetzung zu Geldstrafe verurteilt

Pegida-Gründer
03.05.2016

Lutz Bachmann wegen Volksverhetzung zu Geldstrafe verurteilt

Pegida-Mitbegründer Lutz Bachmann wurde wegen Volksverhetzung verurteilt. Neben ihm seine Rechtsanwältin Katja Reichel.
Foto: Jens Schlueter

Im Prozess um herabwürdigende Äußerungen über Flüchtlinge ist der Gründer der fremdenfeindlichen Pegida-Bewegung, Lutz Bachmann, wegen Volksverhetzung verurteilt worden.

Pegida-Gründer Lutz Bachmann ist wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Dresdner Amtsgericht verhängte 120 Tagessätze zu je 80 Euro, insgesamt 9600 Euro, gegen den Chef des islam- und fremdenfeindlichen Bündnisses.   Richter Hans Hlavka ließ unter Verweis auf Zeugen keinen Zweifel daran, dass er den 43-Jährigen für den Autor der Facebook-Kommentare hält, in denen Flüchtlinge herabgewürdigt wurden und zum Hass gegen sie angestachelt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Lutz Bachmann könne sich nicht auf Meinungsfreiheit berufen

Der wegen anderer Delikte wie Diebstahl und Drogenhandel bereits vorbestrafte Angeklagte hatte bestritten, dass diese Posts von ihm stammten. Richter Hlavka wertete aber Bachmanns Erklärung dazu bei einer Pegida-Kundgebung als "klares Schuldeingeständnis". Der Angeklagte könne sich nicht auf Meinungsfreiheit berufen. "Wenn ein Gesetz verletzt wird, dann gibt es keine Meinungsfreiheit", betonte der Richter. Bachmann habe Flüchtlinge in ihrer Menschenwürde herabgesetzt und dadurch den öffentlichen Frieden gestört, sagte er.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung gefordert. Sie will eine Revision prüfen. Die Verteidigung hatte einen Freispruch verlangt. Bachmann nahm die Entscheidung emotionslos auf und äußerte sich nicht. dpa

AfD will keinen Schulterschluss mit Pegida

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